Ausschluss von EU-Migranten aus Sozialhilfe und Alg2 bedroht Schulkinder
Ein Gesetzesvorhaben aus dem Bundesarbeitsministerium plant eine drastische Einschränkung der Ansprüche von EU–Migranten auf Sozialleistungen in Deutschland. Damit begibt sich SPD-Ministerin Nahles klar auf AfD-Kurs.
Wie jetzt bekannt wurde, verfolgt die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben, mit dem die Ansprüche von EU-Migranten auf Grundsicherungsleistungen in Deutschland extrem gekappt werden sollen.
Wie es heißt, reagiere das Bundesarbeitsministerium damit auf die Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 3.12.2015: Das BSG hatte entschieden, dass der Leistungsausschluss für Personen, die lediglich über ein Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitssuche verfügen, zwar von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden sei. Allerdings seien dann, wenn der Aufenthalt sich verfestigt habe - und davon sei regelmäßig nach 6 Monaten auszugehen -, stets Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen.
Faktisch wird mit dem Gesetzesvorhaben versucht, dieses und andere ähnliche Urteile durch entsprechende Änderungen im SGBII und SGB XII auszuhebeln:
EU–Migranten, die nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind, sollen so lange von Grundsicherungsleistungen nach SGB II bzw. SGB XII ausgeschlossen bleiben, bis sie nachweislich 5 Jahre am Stück in Deutschland gelebt haben.
Aus unserer Sicht würden diese Änderungen für viele Familien und deren Kinder, und ganz besonders für Alleinerziehende, eine Katastrophe bedeuten.
Hier eine ausführliche Stellungnahme des Dortmunder Sozialforums.