Ab dem 19. Juni: Basiskonto
Ab dem 19. Juni 2016 wird es das „Recht auf ein Girokonto für Alle“ geben. Dies regelt das sogenannte Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ZGK ff. Das Konto wird „Basiskonto“ genannt.
Hier nun die Wichtigste Infos zum Basiskonto: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/