Bewährungs- und Geldstrafen für die KranbesetzerInnen

Am Dienstag den 2.09.1997 wurden nach einer Woche Untersuchungshaft die 7 UmweltschützerInnen, die am Dienstag zuvor drei Kräne einer Autobahnbaustelle besetzt hatten, in einem Eilverfahren verurteilt.

2 Menschen wurden zu Bewährungsstrafen von 3 und 4 Monaten verurteilt. Die restlichen 5 zu Geldstrafen in Tagessätzen. Pro Person bis 1350 DM.

 Dies war das erste Mal, das ein neues Gesetz auf politische AktivistInnen angewandt wurde, das der Justiz die Berechtigung gibt, die Betroffenen bis zu einer Woche festzuhalten, wenn die Hauptverhandlung in diesem Zeitraum stattfindet. Dies scheint wohl die neue Linie gegen gewaltfreien Protest zu sein...
Z.B. wurde auch in Hamburg dieses neue Verfahren nur ein paar Tage vor dem Prozeß bewilligt. Wie es um die anderen Bundesländer steht, ist uns leider nicht bekannt...

Einen vorbildlichen Fall haben sie damit allerdings jetzt geschaffen. Darum ist es umso wichtiger, die BesetzerInnen jetzt zu unterstützen.
Dringend benötigt wird Geld, um die Prozeßkosten und Strafen zu bezahlen !!!



Spenden mit Stichwort "Rechtshilfe" an: Alexandra Zimmer, Raiffeisenbank Arnstadt, Kontonr.: 5732263, Blz.: 82064128
 
 
 
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