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Stellen im Rahmen des Modells Bürgerarbeit sind nach TVÖD zu vergüten

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Nun ist es amtlich: 1. Die sog. „Bürgerarbeit“, ein Modellprogramm des Bundesarbeitsministeriums, fällt unter die normalen Tarifvertragsregeln des Öffentlichen Dienstes (TVÖD). Dementsprechend sind die ausgeübten Tätigkeiten nach den Eingruppierungsvorschriften des TVÖD zu bewerten und die Stellen entsprechend einzugruppieren. 2. Der Personalrat hat nicht nur bei der Einstellung, sondern auch bei der Eingruppierung ein Mitbestimmungsrecht. Wir empfehlen allen Betroffenen, die ihre Arbeit für unterbewertet halten, sich zu wehren.

Die sog. „Bürgerarbeit“, ein Modellprogramm des Bundesarbeitsministeriums, fällt unter die normalen Tarifvertragsregeln des Öffentlichen Dienstes (TVÖD). Die ausgeübten Tätigkeiten sind nach den Eingruppierungsvorschriften des TVÖD zu bewerten und die Stellen entsprechend einzugruppieren. Der Personalrat hat nicht nur bei der Einstellung, sondern auch bei der Eingruppierung ein Mitbestimmungsrecht.

Das sind die Kernaussagen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam am 5.1.2013 sowie eines Arbeitsgerichtsurteils in Frankfurt/Oder v. 9.10.2013.
Letzteres hatte über die Klage einer „Bürgerarbeiterin“ zu entscheiden, ersteres über die Klage eines Personalrats.

Einzelheiten: Wir fügen hier sowie hier einige links ein zu Dokumenten, aus denen weitere Einzelheiten hervorgehen.

Wir empfehlen allen Betroffenen, die ihre Arbeit für unterbewertet halten, mit entsprechend zu niedrigen Löhnen/Gehältern, sich auf das Urteil in Frankfurt zu berufen und – am besten mit Unterstützung der Personalvertretung und/oder einer Gewerkschaft – auf eine Neubewertung der ausgeübten Tätigkeiten zu drängen. Gegebenenfalls auch rückwirkend.

Die Aktenzeichen zu den beiden o.g. Urteilen lauten:

  • Verwaltungsgericht Potsdam: VG 21 K 1480/12.PVL
  • Arbeitsgericht Frankfurt/Oder: 1 Ca 756/13

 

Dortmund gehört mit über 500 Bürgerarbeitsstellen zu den Hochburgen des Modellprojekts der Bundesregierung. Je nach Einstellungsträger variiert die Bezahlung hier derzeit zwischen 990,19 und 1251,58 € brutto im Monat (Angaben lt. gewerkschaftsforum-do.de). Das ist, nicht nur mit Blick auf die ausgeübten Tätigkeiten, sehr wenig und löst i.a.R. einen Aufstockungsanspruch auf Alg II - Leistungen aus.

Nähere Infos:

  • Auszug aus dem Artikel „Arbeitsmarkt und Beschäftigung in Dortmund“ von der Dortmunder Website gewerkschaftsforum-do.de hier
  • Studie von Irina Vellay und Wolfgang Richter: „Bürgerarbeit – Teil der großen Umverteilung? Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Stadt Dortmund“ (veröffentlicht 2013) hier
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