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Druck auf RWE wegen Preisklauseln

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Da sich immer häufiger Verbraucherschützer und Kunden vor Gericht gegen Gaspreiserhöhungen wehren, steigt der Druck auf RWE & Co., ihre Preisanpassungsklauseln durchschaubarer und damit verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Gaspreiserhöhungen eventuell unwirksam

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm droht dem Energieversorger RWE Westfalen-Weser-Ems in der Berufungsinstanz eine weitere Prozessniederlage, so dass gleich mehrere Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2003 bis 2005 höchstwahrscheinlich für unwirksam erklärt werden.

Die Chancen für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW stehen gut: Jüngst trugen die Richter in der mündlichen Verhandlung ihre grundsätzliche Rechtsauffassung vor. Sie gehen davon aus, dass bei den Gaspreisanpassungen gegen das Transparenzgebot verstoßen worden sei - und RWE 2003 bis 2005 wahlweise die für sich günstigste Preiserhöhungsvariante aussuchen konnte.

Zudem fehlten an eindeutige nachvollziehbare Grundlagen für die Preisanpassungen, monierten die Richter. Diese Grundlagen seien wie in anderen Rechtsbereichen aber erforderlich - wie zum Beispiel im freien Wohnungsmarkt, wo eine Mieterhöhung begründet werden muss.

Für die mit der Sammelklage vertretenen Sondervertragskunden kommt aus Sicht des Oberlandesgerichts hinzu, dass RWE deren Vereinbarungen nicht einseitig aufkünden durfte, um Preisanhebungen zu erreichen.

Die Verbraucherzentrale NRW vertritt 25 Kunden vor allem aus dem Sauerland. Die meisten hatten eine Gaspreiserhöhung nur unter Vorbehalt gezahlt.

Falls der Rechtsstreit zu ihren Gunsten entschieden wird, haben sie an RWE nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung Rückforderungsansprüche von mehr als 16 000 Euro. Das Landgericht Dortmund hatte in erster Instanz den RWE-Kunden die Ansprüche bereits zugesprochen.

Trotz der grundsätzlichen Rechtsposition des Oberlandesgerichts zur Transparenz von Preisanpassungsklauseln steht die Entscheidung aus. Da viele Detailfragen geklärt werden müssen, ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte mit einem Urteil zu rechnen. Nicht zuletzt wegen des erheblichen Prozessrisikos änderte RWE Westfalen-Weser-Ems die heutigen Verträge mit ihren etwa 400 000 Gaskunden bereits. (Az: 19 U 52/08)

Quelle: WR vom 08.03.09

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