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Einzelheiten zum geplanten VRR-Sozialticket

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Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung des ZV VRR und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Verbandsversammlung des ZV VRR vom 28.01.2010

Erhalt des Leistungsangebotes und Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung des SPNV

In die beginnende Diskussion um die Neuverteilung der Pauschalen für den SPNV muss sich der VRR aktiv auf Landesebene einbringen mit dem Ziel, eine Umverteilung zugunsten des VRR zu erreichen. Während die benachbarten Zweckverbände auskömmlich finanziert sind, kürzt der VRR Leistungen und erhebt zusätzlich noch eine SPNV-Umlage in Höhe von 15 Mio. € jährlich von seinen Verbandsmitgliedern. Ziel der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist es, die SPNV-Umlage zu reduzieren bzw. gegen Null abzubauen.

Beide Verhandlungspartner sind sich einig, dass die Ergiebigkeit von Mehreinnahmen durch Preisanpassungen in den Preisstufen A und B ausgeschöpft ist. Spielräume für Preisanpassungen werden lediglich für die Preisstufen C und D gesehen. Zielsetzung ist es, durch eine Straffung der Verwaltungsabläufe und Effizienzsteigerungen, weitergehende finanzielle Handlungsspielräume zu erschließen. In diesem  Zusammenhang ist das Engagement des VRR an den Stadtbahngesellschaften Rhein und Ruhr zu beenden. Zu überprüfen ist die Zielgruppenorientierung der bisherigen Marketingaktivitäten.

Im Umgang mit den Einsprüchen gegen den neuen DB-Verkehrsvertrag und mögliche EU-Beihilfeverfahren vereinbaren beide Parteien bei einem negativen Ausgang, das derzeit ruhende Streitverfahren zwischen DB regio und VRR wieder aufzunehmen, die ursprünglich geplanten Ausschreibungsstrategien von Verkehrsdienstleistungen konsequent umzusetzen und hierzu die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung eines VRR-Fahrzeugpools sowie sondervertraglicher Vereinbarungen zur Nutzung von DB-Werkstätten.

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen gemeinsam das vorhandene SPNV-Leistungsangebot für die kommende Wahlperiode sichern. Bedarfsgerechte Leistungsmehrungen sollen im Rahmen von Umschichtungen realisiert werden, sofern die Landesregierung keine weitergehenden Mittel bereitstellt. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, inwieweit schwach nachgefragte Nebenstrecken in der SVZ auf Busverkehre umgestellt werden können.

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen kurzfristig ein gemeinsames Tarifsystem mit der VGN umsetzen.

Beide Vertragsparteien sprechen sich für eine Reaktivierung der Ratinger Weststrecke (RB 37) bzw. der Regio-Bahn-Strecke (S 28) Viersen bzw. Wuppertal aus.

Infrastrukturförderung

Die Übertragung der Infrastrukturförderung auf den VRR hat sich bewährt. Bei künftigen Förderbescheiden sind Synergien zwischen den Verkehrsunternehmen verstärkt im Zuge der Förderkriterien zu vereinbaren. Dies gilt beispielsweise für die Schnittstellenproblematik von RBL-Systemen oder aber den Austausch von Hybrid-Bussen zwischen den Verkehrsunternehmungen.

Angesichts des demographischen Wandels ist ein verstärkter Akzent auf den barrierefreien Umbau von Haltepunkten zu legen.

Beteiligung von Fahrgastverbänden und  Gewerkschaften

CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen im verstärkten Maße den Sachverstand von Fachverbänden und Interessengruppen in die Verbundgremien einbeziehen. Aus diesem Grund werden jeweils einer/m Vertreter/in von Pro Bahn und VCD ein beratendes Mandat im Tarif- und Marketingausschuss sowie im Verkehrs- und Planungsausschuss eingeräumt. Die Gewerkschaft Transnet und der DGB werden durch ein gemeinsames beratendes Mandat im Tarif- und Marketingausschuss sowie im Verkehrs- und Planungsausschuss berücksichtigt.

Sozialticket

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sprechen sich angesichts der positiven Erfahrungen in Dortmund und im Kreis Unna für eine kurzfristige verbundweite Einführung eines Sozialtickets im Abo, in Anlehnung an das Ticket 1000, Preisstufe A zum 01.08.2010 aus. Angesichts der äußerst prekären Haushaltssituation der meisten VRR-Kommunen ist sicherzustellen, dass aus möglichen Einnahmeverlusten (Wechsel von höherpreisigen Tarifen in das Sozialticket oder aber Mindereinnahmen im Bereich der Barsortimente) keine zusätzlichen kommunalen Haushaltsbelastungen erwachsen. Daraus ableitend verständigen sich beide Parteien auf eine Revision des Sozialtickets zum 01.08.2011. Zur Gegenfinanzierung möglicher Mehrbelastungen mit Einführung des Sozialtickets verständigen sich beide Parteien auf eine kritische Überprüfung des derzeitigen Ticketangebotes. Dies gilt insbesondere für die Notwendigkeit des Bärentickets sowie diverser preisintensiver Zusatzleistungen für die einzelnen Tickets.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:

Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem Sozialgesetzbuch II) vom JobCenter ARGE
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Menschen, die in einem Heim, bei Pflegeeltern oder Verwandten leben

Zur Sicherstellung einer kostengünstigen Überprüfung der Antragsberechtigung ist ein maschineller EDV-Abgleich mit den Kommunen bzw. der ARGE zu vereinbaren.

Um erwerbstätigen Personen mit niedrigem Einkommen eine Teilhabe am Sozialticket zu ermöglichen, verständigen sich beide Parteien auf eine Einbeziehung von Haushalten, welche lediglich monatliche Einkünften von bis zu 10 % über den Leistungen von Arbeitslosengeld II einschließlich den Kosten der Unterkunft beziehen. Die Überprüfung der Antragsberechtigung ist durch die Kommunen sicherzustellen.

Das Sozialticket wird zum 01.08.2010 zu folgenden Preisen angeboten:

Ticket 1000 im Abo, Preisstufe A2:        23,00 €/monatlich statt 50,48 €
Ticket 1000 im Abo, Preisstufe A1:        19,00 €/monatlich statt 49,20 €
Ticket 1000, 9:00 Uhr im Abo, Preisstufe A2:     16,00 €/monatlich statt 36,81 €
Ticket 1000, 9:00 Uhr im Abo, Preisstufe A1:     15,00 €/monatlich statt 35,83 €

Personal und organisatorische Regelungen

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Vorschläge der CDU-Fraktion zur Bestellung des Verbandsvorstehers der VRR, des Vorsitzes der Verbandsversammlung der VRR AöR sowie der Ausschussvorsitzenden. Im Gegenzug wird von der CDU-Fraktion der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Vorschlagsrecht zur Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der VRR AÖR  sowie des stellvertretenden Vorsitzes der Verbandsversammlung des VRR  eingeräumt. Zur Vorbereitung der Gremiensitzungen vereinbaren die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen regelmäßig tagenden Konsultationskreis.

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