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GEZ vermutet Fernseher bei Katze

Bochum. Beim ersten Schreiben der GEZ lachte Doris G., das zweite aber machte sie wütend. Die Gebühreneinzugszentrale forderte die Angabe von Fernseh- oder Radiogeräten: von ihrem Kater Winni.

Die Gebühreneinzugszentrale forderte in zwei Schreiben die Angabe von Fernseh- oder Radiogeräten. An sich ein ganz alltäglicher Vorgang. Nur waren die Briefe an einen gewissen Winni G. adressiert. „Winni ist unser Kater”, sagt die Bochumerin, die sich fragt, wie die GEZ an ihre Adresse und vor allem auf den Namen des Haustieres kommen konnte.

Die WAZ hat bei der in Köln sitzenden Einrichtung für die Eintreibung der Rundfunkgebühren nachgefragt. „In dem Fall handelt es sich um ein Infoschreiben, mit dem wir nicht gemeldete volljährige Personen gebeten haben zu prüfen, ob sie nicht anmeldepflichtige Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten”, sagt GEZ-Sprecher Willi Rees.

Für diese Aktionen würden Anschriften von Adressanbietern gemietet. „Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass auch ein Haustier angeschrieben wird”, sagt Rees und vermutet, dass Familie G. irgendwann einmal in Winnis Namen an einem Preisausschreiben teilgenommen hat, um die Gewinnchancen zu erhöhen. Mittlerweile sei der Eintrag aber aus dem GEZ-Adressbestand gelöscht worden.

Quelle: WAZ vom 12.12.08

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