Nahverkehr: VRR-Sozialticket kommt im Januar 2011
Grünes Licht fürs Sozialticket im VRR: Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr hat am Donnerstag beschlossen, dass das neue Ticket zum 1. Januar 2011 eingeführt wird. Wie teuer das Ticket sein wird, steht noch nicht fest.
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr beschloss gestern mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass das neue Ticket zum 1. Januar 2011 eingeführt wird. Ebenfalls vom Verwaltungsrat bestätigt wurde der vorab bekannt gewordene Plan, die Ticketpreise in diesem Jahr ausnahmsweise nicht anzuheben.
Wie viel das Sozialticket kosten soll, ist derzeit noch unklar. Ein Marktforschungsunternehmen solle in den nächsten Monaten klären, wie Zusatzkosten für die Kommunen vermieden werden können. Fest steht schon jetzt: Das verbundweit erhältliche Ticket soll personenbezogen – also nicht übertragbar – sein und für beliebig viele Fahrten der Preisstufe A innerhalb einer Stadt gelten.
Gültig in Preisstufe A
Fest steht auch, wer künftig Anspruch auf das Sozialticket haben soll: Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter, Asylbewerber, junge Leute, die vom Jugendamt versorgt werden sowie Personen, deren Einkommen das Hartz-IV-Niveau um maximal zehn Prozent übersteigt.
Quelle: Der Westen vom 26.03.10
VRR-Verwaltungsrat beschließt: Sozialticket ab 2011
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat heute in Essen vor Einführung eines Sozialtickets eine umfassende Marktforschung beschlossen.
Ab 01. Januar 2011 soll das neue Ticket verbundweit erhältlich sein. Bis dahin wird der VRR eine Markforschung durchführen, um verlässliche Erkenntnisse über die finanziellen Rahmenbedingungen, die mit der Einführung eines solchen Tickets verbunden sind, zu erhalten. Die vorgesehene Preisanpassung zum 01. August wird ausgesetzt.
Mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung haben CDU und Bündnis 90/Die Grünen, in Abwesenheit der SPD-Fraktion, in der heutigen Sitzung des VRR-Verwaltungsrats die Durchführung einer Marktforschung vor Einführung eines VRR-Sozialtickets zum 01.01.2011 sowie das Aussetzen der vorgesehenen Preisanpassung zum 01. August 2010 beschlossen.
Das Sozialticket soll als personenbezogenes (also nicht übertragbares) Monatsticket zu Fahrten innerhalb der Preisstufe A (innerhalb einer Stadt) gelten. Anspruchsberechtigt sollen alle Personen im VRR-Gebiet sein, die:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem Sozialgesetzbuch II) vom JobCenter ARGE bzw. von der optierenden Kommune erhalten,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt erhalten,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen,
- junge Menschen, die in einem Heim, bei Pflegeeltern oder Verwandten leben und wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt erhalten,
- und Personen deren Haushaltseinkommen die Leistungen des Arbeitslosengeldes II einschließlich der Unterkunftskosten um bis zu ca. zehn Prozent überschreitet. Konkretisiert: Personen, die Wohngeld beziehen bzw. wohngeldrechtlich zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder im Haushalt eines Wohngeldbeziehers und die keine andere Art der Freifahrtberechtigung besitzen.
Vor der endgültigen Einführung wird der VRR nun eine verbundweite Marktforschung durchführen. Darin wird ermittelt, wie die preisliche Ausgestaltung eines Sozialtickets im Verbund sein muss, um ein solches Ticket ohne Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte anzubieten.
Quelle: PM des VRR vom 25.03.10