Petition: Volle Übernahme der Stromkosten
Der Wortlaut der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Stromkosten bei Arbeitslosengeld II-Empfängern in tatsächlich anfallender Höhe zu übernehmen sind.
Begründung:
Stromkosten gehören wie Heizkosten zu den nicht abwendbaren Energiekosten und gehören zu den Kosten der Unterkunft. Ohne Stromenergie ist eine Haushaltsführung und ein normales Leben nicht möglich.Nach § 22 Abs.1 SGB II alle laufenden und einmalige Leistungen für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, welche anlässig der Nutzung/Überlassung einer Unterkunft Dritten gegenüber aufzubringen sind.Voraussetzung für die Berücksichtigung ist, das die Unterkunft tatsächlich benutzt wird.
Richtig ist, aus dem Anteil für Strom im Regelsatz kann man keine Wohnung nach heutigen menschenwürdigen Maßstäben unterhalten. Arbeitslose von hartz IV Betroffene können sich keine Stromsparenden Haushaltsgeräte leisten, die meist in der Anschaffung viel teurer sind. Oftmals müssen kaputte Geräte durch alte Gebrauchte ersetzt werden, die meist im Stromverbrauch viel höher liegen.
Selbst Klagen vor den Sozialgerichten, auf die über dem im Regelsatz liegenden Anteile für Strom als Kosten der Unterkunft zu übernehmen werden oftmals abgeschmettert oder von den ARGEn und JobCenter sind umgesetzt. Durch abschieben, bzw. Zwangsumzüge in günstigeren Wohnraum nehmen auch die Stromkosten dann zu, wenn Warmwasser über Boiler oder Durchlauferhitzer erzeugt wird. Mieter haben oftmals keinen Einfluss darauf, ob Wohnungen mit alten stromfressenden mechanischen Durchlauferhitzern ausgestattet sind oder mit stromsparenden, modernen elektrischen Durchlauferhitzern!
So gibt es viele Dinge, die eher eine stromkostenerhöhende Wirkung haben! Daher sollte die Petition auf jeden Fall mitgezeichnet werden!