Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Soziale Lage / Sozialpolitik Armut/Sozialhilfe Allgemeine Regeln Gegen Engagement

Allgemeine Regeln Gegen Engagement

Ein Beitrag von Elisabeth Rosing

Es gibt einfach Zeiten da sieht auch der geduldigste Wasserbüffel am Schöpfbrunnen des Lebens rot! Wenn er nur geschlagen und getrieben wird ohne auch nur ein Mindestmaß von Nahrung zu erhalten, welche ihm das Überleben garantiert, dann wird selbst dieser Wasserbüffel gegen die Kandare, Joch und Peitsche aufbegehren, sich aufbäumen und gegen seinen prügelnden Herrn stellen!

 

BEI MIR IST DIESER ZEITPUNKT JETZT ERREICHT!

 

Selbst zu Beginn des 3.Jahrtausends gilt immer noch das alte Sprichwort: „Der Prophet im eigenen Lande taugt nichts!“ Keine Weisheit kann sich treffender auf meine Situation beziehen als dieses Sprichwort!

 

Allerdings ist die Universität in Tromsö (Norwegen) auf mich aufmerksam geworden und mittlerweile habe ich auch eine Literatur-Agentur in Deutschland gefunden, die von meinen Arbeiten recht angetan ist.

 

Seltsamer Weise ist aber von irgendwelchen Aktivitäten seitens der ARGE WAIBLINGEN überhaupt nichts zu bemerken!  Seit eineinhalb Jahren warte ich vergeblich darauf, daß sie mir einen Kontakt mit der Künstleragentur in Stuttgart ermöglicht, welche eine Abteilung des LANDESARBEITSAMTES ist. Durch meine frühere Tätigkeit als selbständige Kinder- und Patientenfahrerin mußte ich seinerzeit auch den Personenbeförderungsschein (Taxischein) erwerben um meine gesicherte Ortskenntnis nachweisen zu können. In dieser Zeit lernte ich nicht nur die Standorte aller wichtigen Einrichtungen in Stuttgart auswendig, worunter nicht nur sämtliche Kirchen, Konsulate, Ministerien, Krankenhäuser, Schulen und vor allem das „Dreifarbenhaus“ zählten. Nein! Bibliotheken, Kunsthäuser, Sehenswürdigkeiten und Arbeitsämter kamen auch noch hinzu! Dadurch weiß ich um die Abteilung des Landesarbeitamtes der „Künstleragentur“, die Ende der neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts ihr Domizil noch im Pharmazie-Haus Gehrig aufgeschlagen hatte, mittlerweile aber in die Hölderlinstraße umgezogen ist.

 

Wie gesagt warte ich bis HEUTE auf eine Vermittlung zu dieser Künstleragentur, in der sich Artisten, Musiker und Comedys tummeln. Da ich bisher vorwiegend zeitkritische Gedichte geschrieben habe, liegt doch eigentlich der Gedanke nahe, daß man mich mit Musikern und dem Genre der Comedy zusammen bringen sollte, um ein sinnvolles Gemeinschaftsprojekt erarbeiten zu können.

 

Aber die ARGE WAIBLINGEN rührt keinen einzigen Finger, obwohl sie in ihrer eigenen Eingliederungsvereinbarung schriftlich versichert, mir regelmäßig hilfreiche Angebote meiner Arbeitsmöglichkeiten entsprechend zukommen zu lassen. Ehrlich gesagt habe ich überhaupt noch KEIN EINZIGES ANGEBOT erhalten!

 

Dafür habe ich aber jede Menge abschlägiger Bescheide erhalten, die sich gegen meine Gesuche um Arbeitsmittel richteten! Die Schreiber dieser Bescheide haben allerdings noch nie etwas von den Paragraphen 9 und 53 des XII.SGBs gehört, geschweige denn gelesen! (Vom IX. SGB will ich erst gar nicht reden!)

 

Der 9. Paragraph des XII.Sozialgesetzbuches ist mit folgendem Titel überschrieben:

 

§ 9 SOZIALHILFE NACH DER BESONDERHEIT DES EINZELFALLES

Text ab 01.01.2005

  1. Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

 

Wenn man die Zeit berücksichtigt welche benötigt wird, bis solch ein Gesetz auch die finstersten Winkel des deutschen Beamten-Apparates erreicht hat, dann muß sogar ich zugeben, daß dieses Gesetz vom 01.01.2005 ein frisch geborenes Baby ist!

 

Stutzig macht mich allerdings das GREMIUM der ARGE WAIBLINGEN, welches mir einen abschlägigen WIDERSPRUCHSBESCHEID erteilt hat!

 

Man sollte doch zumindest annehmen, daß man sich VORHER auf den neuesten Stand der Gesetzgebung begibt, ehe man einen negativen WIDERSPRUCHSBESCHEID an den Antragsteller schickt!

 

Da ich in meiner jetzigen körperlichen Verfassung als UNVERMITTELBAR gelte, weil ich auf der O.P.-Warteliste stehe, bin ich so ein EINZELFALL!

 

Jeder Versuch, mich in die Arbeitswelt der deutschen Wirtschaft eingliedern zu wollen, scheitert spätestens an der Tatsache, daß sich kein einziger Vorgesetzter oder Firmeninhaber dazu bereit finden wird, einen Mitarbeiter einzustellen, der von Heute auf Morgen wegen notwendiger Operationen ausfällt!

 

Leider bin ich vom Gesetz her zur wahren Auskunftspflicht gegenüber meinem neuen Arbeitgeber verpflichtet, sonst käme ich vielleicht in die Versuchung, meinen tatsächlichen Gesundheitszustand zu verschweigen.

 

Die ARGE WAIBLINGEN allerdings weiß um meinen Gesundheitszustand, sie hat mich höchst persönlich in die Paulinenhilfe Stuttgart geschickt, um einen Gesundheitscheck durch zu führen. Das Ende vom Lied war nun mal die O.P.-Warteliste und deshalb bekomme ich auch keine Arbeitsplatz-Angebote in der Wirtschaft angeboten, weil sich die ARGE WAIBLINGEN dadurch selbst bis auf die Knochen blamieren würde!

 

Meine schriftstellerische Laufbahn zu unterstützen kommt für die ARGE WAIBLINGEN allerdings auch nicht in Frage! Ganz im Gegenteil! Diese wird von ihr nach Kräften boykottiert!

 

Als im vergangenen Jahr mein Laptop das Zeitliche segnete, wanderte ich schnurstracks zum Arbeitsamt und bat um Unterstützung. Mehrmals erklärte ich den ständig wechselnden Gesprächspartnern meine Situation, die allesamt keinerlei Durchblick geschweige etwas Intelligenz zeigten. Erst als ich im Internet bei der Plattform „Die Gesellschafter“ auf meine Situation aufmerksam machte, rührte sich etwas bei der ARGE WAIBLINGEN. Mir wurde ein „Fall-Manager“ zugeteilt, aber eine einmalige finanzielle Unterstützung oder ein Darlehen zum Kauf eines neuen PCs bekam ich nicht!

 

Glücklicher Weise drängte in dieser Zeit gerade das neue Microsoft „Windows-Vista“ auf den Markt, so daß ich mir trotz Hartz IV einen neuen PC auf Raten anschaffen konnte der zinslos angeboten wurde. Die Raten konnte ich dem „Einkommen“ entsprechend anpassen, so daß ich momentan 27,00 Euro pro Monat ab bezahle.

 

Da ich allerdings bis Mai diesen Jahres zusätzlich noch die Gerichtskosten zu tragen hatte, welche dem Väterchen Staat eine Summe von 218,00 Euro pro Monat einspart, weil ich aus falschem Stolz eine erneute Gerichtsverhandlung wegen anzupassender Unterhaltszahlungen meines Ex gegenüber durchsetzte, war ich an die Grenze meiner Zahlungsfähigkeit angekommen.

 

Vater Staat hatte fortan monatliche Genußrechte von 218,00 Euro, die er nicht mehr für mich zu zahlen brauchte, weil er meinen EX per Gerichtsentscheid dazu verdonnert hat. Bei den Gerichtskosten hat er sich aber vornehm zurück gehalten und alles mir aufgebrummt!

 

Diesem „Fall-Manager“ mußte ich natürlich meine finanzielle Situation offenbaren und schwuppdiwupp war das Gespräch über ein Darlehen oder gar eine Einmalzahlung in den Katakomben der ARGE WAIBLINGEN verschwunden. Glücklicher Weise zeugt heute noch der Beitrag auf der Plattform „Die Gesellschafter“ davon, daß solch ein Gespräch überhaupt statt gefunden hat! Das ist von allergrößter Wichtigkeit, da in dem abschlägigen WIDERSPRUCHSBESCHEID plötzlich die Rede davon ist, daß die ARGE WAIBLINGEN, wenn überhaupt, dann nur Ausgaben von solcher Art anerkennt, die einem Antrag auf Leistungen auch voraus gehen!

 

Ich habe solch einen Antrag gestellt, aber der Fall-Manager hat diesen Antrag weder aufgenommen, ausgefüllt, geschweige weiter geleitet! In selbstherrlicher Art hat er darüber befunden, daß er dafür zuständig ist, diesen Antrag abzulehnen bevor er überhaupt ausgefüllt war!

 

Nun zum § 53 des XII.SGB Leistungsberechtigte und Aufgabe:

Text ab 01.01.2005

  1. Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentliche von der Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des EINZELFALLES, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung Aussicht besteht, daß die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

(Meine multiplen Behinderungen am Skelett verhindern jegliche körperliche Arbeit in der freien Wirtschaft. Momentan stehen weitere fünf Operationen an, um mich einigermaßen beweglich zu halten, die ich aber noch hinaus zögere, weil schon bei der rechten Hüftoperation zwei gravierende Fehler gemacht wurden, so daß ich insgesamt drei mal operiert wurde, weil zwei Prothesen innerhalb von zwei Wochen ausgewechselt werden mußten. Ärztliche Fehldiagnosen und Fehleinschätzungen scheinen sich bei mir besonders wohl zu fühlen. Um der Allgemeinheit trotzdem nicht allzu lange auf der Tasche zu liegen, strebe ich jetzt eine schriftstellerische Laufbahn an, wozu ich nun eben mal einen PC und Internet-Anschluß benötige, um mich bei diversen Wettbewerben und Verlagen bewerben zu können. Viele Verlage weigern sich heute, im Zeitalter elektronischer Post, Manuskripte noch auf Papier entgegen zu nehmen. Das gleiche gilt für diverse Schreibwettbewerbe! Trotz dieser Tatsachen akzeptiert die ARGE WAIBLINGEN meine Bewerbungsbemühungen nicht, die im vergangenen Jahr fast die Zahl Hundert erreicht haben. Mein Fall-Manager hat mich NICHT davon unterrichtet, daß mir aufgrund eines Antrages eine Bewerbungspauschale zusteht, die eine Summe von bis zu 230,00 Euro betragen kann. Erst im Juni diesen Jahres hat er mich davon in Kenntnis gesetzt. Obwohl ich schon viele Teilnahme E-Mails gelöscht hatte, kam ich doch auf über 50 E-Mails, die ich alle sorgfältig als Bewerbungsnachweis, zusätzlich zu den konventionellen Postsendungen ausdruckte und einreichte. Nur um dann im abschlägigen Bescheid mit 115,00 Euro und der Aussage, daß E-Mail Bewerbungen keine Gültigkeit hätten abgespeist zu werden. Daraufhin schickte ich meine monatlichen DSL-Rechnungen samt dem Raten-Abzahlungsplan für meinen neuen PC, worauf kurze Zeit später wieder ein abschlägiger Bescheid ins Haus flatterte, mit der Begründung, für eine konventionelle Bewerbung seinen 5,00 Euro veranschlagt was Briefpapier, Briefmarken, Briefkuverts und Bewerbungsmappen abdecke. PC und DSL-Anschlüsse seien in den Bewerbungskosten nicht vorgesehen!)

  1. Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei deren Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies gilt für Personen, für vorbeugende Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit nach den §§ 47 und 48 erforderlich ist nur, wenn auch bei Durchführung dieser Leistungen eine Behinderung einzutreten droht.

(Durch das ärztliche Attest des Orthopäden in der Paulinenhilfe Stuttgart wird eindeutig belegt, daß ich körperlich nicht mehr belastbar bin. Bisher habe ich 34 Operationen in Vollnarkose durchgemacht, wovon drei allein an der rechten Hüfte durch geführt wurden, weil zwei Eingriffe mit einer Prothesen-Anpassung scheiterten. Durch mein verschobenes Skelett kann ich nur noch auf einem speziellen Stuhl über längere Zeit sitzen. Gewöhnliche Sitzmöbel treiben mich bald in den Stand, den ich auch nicht lange ertrage. Die Schulterarthrose ist so weit fortgeschritten, daß mir der Telefonhörer nach kurzer Zeit aus der Hand fällt. Folglich habe ich das Telefon abgeschafft. Per Hand zu schreiben wäre für mich ein Ding der Unmöglichkeit, da sich meine Hände schon nach einer Unterschrift verkrampfen.)

  1. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

(Die starre Weigerung der ARGE WAIBLINGEN mir eine Einmalzahlung für die Neuanschaffung eines PCs, um meine begonnene berufliche Laufbahn weiter ausführen zu können, sodaß ich gezwungen war, trotz Hartz IV UND der zu zahlenden Gerichtskosten wegen Aufstockungsunterhalt, mich noch mehr in Zahlungsverpflichtungen zu stürzen sorgt dafür, daß mir kein einziger Cent zur „Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft“ bleibt! Es reicht weder für ein Tässchen Cappuccino beim Spaziergang noch für eine Tafel Schokolade außer der Reihe. Von Theaterbesuchen, oder eine Bewirtung außerhalb der eigenen vier Wände will ich erst gar nicht reden! Selbst regelmäßige Arztbesuche wegen der Praxisgebühr oder eine Busfahrt zur Bibliothek in den Nachbarort kann ich mir nicht leisten. Trotz größter Schmerzen im ganzen Skelett quäle ich mich zwei Mal im Monat diese zwei Kilometer hin und und zurück, damit mein Gehirn wenigstens etwas Nahrung bekommt und nicht einrostet. Von der mobilen Garantie per Gesetz für alle Menschen kann also überhaupt nicht die Rede sein, von einer „angemessenen Tätigkeit“ welche mir die ARGE laut diesem Gesetz ermöglichen soll, will ich erst gar nicht reden!)

(4) Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Buches, soweit sich aus diesem Buch und den auf Grund dieses Buches erlassenen Rechtsverordnungen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für diese Leistungen zur Teilhabe richten sich nach diesem Buch.

 

(Summa summarum: Die ARGE WAIBLINGEN ist überhaupt nicht daran interessiert, daß ich mich aus ihren verdammten Henkersseil im Rahmen meiner Möglichkeiten löse. Sie will EINZELFÄLLE wie mich den Rest meines Lebens wie einen Wasserbüffel am Nasenring herum zerren und mit ständigen abschlägigen Bescheiden auf mich ein prügeln!

 

Aber NICHT mit mir!

Der letzte, Hohn triefende Widerspruchsbescheid hat das Faß zum überlaufen gebracht und Morgen bin ich bei meinem Rechtsanwalt, um über das Sozialgericht gegen die ARGE WAIBLINGEN zu klagen!)

 

ARGE!

 

Das Kürzel bedeutet für mich:  "Allgemeine Regeln Gegen Engagement“

Das diese Institution einmal gegründet wurde, um kürzere Informationswege zwischen Sozial- und Arbeitsamt zu ermöglichen, davon sieht und spürt man überhaupt nichts!

 

Einen „Auftrag zum Dienst am Menschen“, wie es in der Gründung dieser Institution hieß, sucht man vergebens! Die ARGE kommt noch nicht einmal ihrer Verpflichtung der eigenen Weiterbildung nach! Gesetze, welche seit 2005 im Sozialgesetzbuch verankert sind liegen brach und finden keinerlei Beachtung oder Umsetzung! Sie ist ein totes Beinhaus, indem die Sachbearbeiter in einem Geviert eingemauert sind ohne Türen und Licht. Ein „Informationsaustausch“ wie er laut Gründungsauftrag gepflegt werden sollte, findet NICHT statt!

 

Ich habe die Schnauze gestrichen voll von der ARGE und werde jetzt gerichtlich gegen sie vorgehen!

 

(Elisabeth Rosing)

 

- Fortsetzung folgt -

 


 

Artikelaktionen