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Die wichtigsten Neuregelungen bei der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt (Kurzübersicht)

Das neue Sozialgesetzbuch XII tritt am 01. Januar 2005 in Kraft. Kurzübersicht zu den wichtigsten Neuregelungen bei der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt für die Einführungsveranstaltung des Arbeitslosenzentrums Dortmund im Herbstb 2004

Die wichtigsten Neuregelungen bei der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt sind:

  • Anspruch haben bei Bedürftigkeit nicht erwerbsfähige Personen.
    Dazu zählen: Volljährige mit einer befristeten vollen Erwerbsminderung und ihre Kinder.
    Erwerbsfähige Bedürftige zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr erhalten bei Bedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe, sondern Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II.
  • die Höhe der Leistungen einem neuen Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls einem Mehrbedarf. Der neue Regelsatz enthält eine Pau-schale für einmalige Bedarfe.
  • Einmalige Beihilfen wird es nur noch für eine Erstausstattung für Kleidung und eine Grundausstattung der Wohnung und des Haushalts geben.
    Laufende einmalige Bedarfe, z.B. für einen neuen Kühlschrank, für neue Möbel, für neue Kleider, Schuhe oder für ein Fahrrad oder für die Ausrichtung eines Familienfestes müssen mit dem neuen Regelsatz abgedeckt werden.

Der Regelsatz beträgt 2005

  • für einen Alleinstehenden: 345 Euro
  • für den Haushaltsvorstand: 345 Euro
  • für Haushaltsangehörige unter 14 Jahren: 207 Euro
  • für Haushaltsangehörige 14 Jahre und älter: 276 Euro

Die in den Regelsätzen enthaltene Pauschale für einmalige Bedarfe beträgt:

  • für einen Alleinstehenden: 48 Euro
  • oder Haushaltsvorstand: 48 Euro
  • für Haushaltsangehörige unter 14 Jahren: 36 Euro
  • für Haushaltsangehörige ab dem 14 Lebensjahr: 38 Euro

Einmalige Beihilfen gibt es ab 2005 nur noch für die Erstausstattung

  • für die Wohnung
  • mit Haushaltsgeräten
  • für Bekleidung
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten
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