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Hochschulgesetz bereitet Sorge

Die Interessengemeinschaft der behinderten und chronisch kranken Studierenden an der Uni Dortmund verfolgt "mit Besorgnis" die aktuellen Gesetzesänderungen im nordrhein-westfälischen Hochschulwesen.

"Beim Studiengebührengesetz hat die Landesregierung die besondere Situation behinderter und chronisch kranker Studierender eigentlich überhaupt nicht berücksichtigt", kritisiert Carsten Bender von der entsprechenden Interessengemeinschaft. Obwohl Organisationen und Vertreter der Behindertenselbsthilfe im Gesetzgebungsverfahren deutlich auf die besondere finanzielle Situation der Betroffenen hingewiesen hätten.

Keine Verpflichtung

Dennoch verpflichte das Gesetz die Hochschulen nicht, für diesen Personenkreis Gebührenbefreiungen oder Ermäßigungen umzusetzen. Selbst wenn eine Verlängerung des Studiums erwiesenermaßen auf Grund einer Behinderung zustande komme, müssten die Unis nicht zwingend eine Gebührenbefreiung für diese Zeit vornehmen.

Die Interessengemeinschaft sieht auch eine stärkere Ausrichtung der Unis auf mehr Wirtschaftlichkeit und fürchtet vor diesem Hintergrund den Verzicht auf Investitionen zum Beispiel in die Barrierefreiheit.

Ein Aufruf an alle Beauftragten für die Belange behinderter Studierender an den nordrhein-westfälischen Hochschulen, sich "energisch in die Diskussion einzumischen", soll nun helfen, eine Verschlechterung der Situation zu verhindern.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 11.07.06

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