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Das Verbot von Gebühren für das Erststudium soll gekippt werden - Ab 9. Nov. 04 Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

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Das 2002 geänderte Hochschulrahmengesetz verbietet die Einführung von Studiengebühren für ein Erststudium. Sechs unionsgeführte Länder klagten dagegen beim Bundesverfassungsgericht. Urteil erst in einigen Monaten.



Stichwort: Studiengebühren

Quelle: "junge Welt" vom 9.11.2004, Seite 3 (Auszug aus Artikel "Wissenswertes zu Studiengebühren")

Mit dem 2002 von der SPD-Grünen-Bundesregierung durch den Bundestag gebrachten 6. Änderungsgesetz des HRG wurde lediglich die Gebührenfreiheit eines Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß festgeschrieben. Ansonsten läßt das Gesetz den Bundesländern zum Kassemachen auf anderem Wege freie Hand. Laut dem britischen Bildungsökonomen Steve Machin lag der Anteil von Studierenden in Großbritannien aus sozial schwächeren Verhältnissen Anfang der 1990er Jahre bei 13 Prozent. Nach der Einführung von Studiengebühren durch die Labour-Regierung 1998 sank der Anteil auf heute sieben Prozent.

Die Rückkehr zum Bezahlstudium läutete Baden-Württemberg 1997 mit der Einführung sogenannter Langzeitstudiengebühren in Höhe von 1000 DM pro Semester ein. Heute werden in der Mehrzahl aller 16 Bundesländer Studiengebühren erhoben: entweder Langzeit-, Zweit- oder Seniorstudiengebühren, Verwaltungs- oder Einschreibegebühren, Gebühren für ausländische Studierende oder – wie in Hamburg – für Zugezogene (Nicht-hamburger).

-->   Showdown in Karlsruhe   -   Klage unionsgeführter Länder gegen das Verbot allgemeiner Studiengebühren.   -   Artikel von Ralf Wurzbacher in "junge Welt" vom 9.11.04 - im Anhang "Daten und Fakten: Wissenswertes zu Studiengebühren" (externer Link)

-->   Auch in Zukunft Widerstand   -   Interview mit Sascha Voigt, Studierendenvertreter bei der Anhörung vor dem BVG in "junge Welt" vom 9.11.04



Studiengebühren heute vor Gericht

Quelle: taz Nr. 7509 vom 9.11.2004, Seite 7

KARSLRUHE afp - Hunderttausende von Abiturienten und Studenten sind von einem Rechtsstreit betroffen, über den das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Dienstag verhandelt. Die Verfassungshüter prüfen auf die Klage von sechs unionsgeführten Ländern, ob der Bund das Recht hat, die Einführung von Studiengebühren zu verbieten. Für die Länder geht es bei der so genannten Normenkontrollklage gegen das vor zwei Jahren geänderte Hochschulrahmengesetz um ihre Autonomie. Für die Studierenden geht es bei geplanten Kosten von 500 Euro je Semester um sehr viel mehr. Das Studium dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen und nicht zum Luxusgut werden, sagte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet. Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) warnte, falls Karlsruhe das bundesweite Verbot von Studiengebühren kippen sollte, kämen auch SPD-Länder in eine schwierige Situation. Der Minister erwartet eine Schwemme von Studienanfängern, wenn andere Länder Gebühren ab dem ersten Semester einführen.

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