Extrabeitrag für Zahnersatz und Krankengeld ab Juli 2005, Anhebung des Pflegebeitrags für Kinderlose ab Januar 2005
Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab dem 1. Juli 2005 für Zahnersatz und Krankengeld mehr, Arbeitgeber entsprechend weniger zahlen. Bereits zum zum 1. Januar 2005 steigt für Kinderlose der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent (Versicherte ab 23 Jahren, Jahrgänge vor 1940 ausgenommen). --- WAZ-Artikel vom 27.11.04
Extrabeitrag für Zahnersatz ab Juli
Kanzlermehrheit für entsprechende Regelung
WAZ Berlin. Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab dem 1. Juli 2005 für Zahnersatz und Krankengeld mehr, Arbeitgeber entsprechend weniger zahlen.
Mit Kanzlermehrheit setzten SPD und Grüne am Freitag die Neuregelungen durch. Einsprüche, die zuvor der unions-dominierte Bundesrat erhoben hatte, wurden im Bundestag mit 303 zu 286 überstimmt.
Für Zahnersatz müssen Beschäftigte und Rentner ab Juli 2005 einen Sonderbeitrag von 0,4 Prozent ihres Bruttolohns zahlen. Hinzu kommen 0,5 Prozent für die bereits zuvor beschlossene Abkopplung des Krankengeldes vom Arbeitgeberbeitrag. Gleichzeitig werden die Krankenkassen verpflichtet, ihre Beiträge um exakt diese 0,9 Prozentpunkte zu senken. Damit sinkt der hälftige Beitrag der Arbeitgeber um 0,45 Prozentpunkte. Die Versicherten tragen unterm Strich eine Mehrbelastung von 0,45 Prozentpunkten.
Auf die Streichung des Zahnersatzes als Kassenleistung hatte ursprünglich die CDU gedrungen. Sie wollte ab Januar eine Pauschale für jeden Versicherten einführen. Die Ausgliederung des Krankengeldes war für Anfang 2006 vorgesehen. Nun wird beides in der Jahresmitte zusammengefasst.
Ebenfalls mit Kanzlermehrheit setzte Rot-Grün die Anhebung des Pflegebeitrags für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte zum 1. Januar 2005 durch. Er steigt damit von 0,85 auf 1,1 Prozent. Die Regelung gilt für Versicherte ab 23 Jahren. Jahrgänge vor 1940 sind davon ausgenommen.