Anleitungen zur Umgehung des Mindestlohns
Darauf müssen wir uns gefasst machen. Weil die Leiharbeit – allerdings auf sehr niedrigem Niveau – immer mehr reguliert wird, suchen die bundesdeutschen Unternehmen nach neuen Mitteln zur Lohnkostensenkung. Ein aus ihrer Sicht vielversprechender Ausweg: der vermehrte Einsatz von Werkverträgen. Einem IG Metall-Anwalt ist es gelungen, unerkannt an einer Tagung in Düsseldorf teilzunehmen, auf der sich „die Crème de la Crème“ unter den deutschen Managern über Techniken zum Lohndumping unterrichten ließ.
Unternehmer nutzen Werkverträge
Manager lernen Lohndumping
Leiharbeit war gestern - jetzt lernen Unternehmer wie sie Gehälter drücken können trotz Mindestlohn und Tarifvertrag. Selbst Gebäudereiniger avancieren zu Künstlern - aus dem geputzten Fenster wird ein Werk, das per Werkvertrag bezahlt wird.
Es war die Crème de la Crème der deutschen Wirtschaft, die sich am 9. September 2011 im Holiday Inn zu Düsseldorf versammelte: Die Deutsche Bahn, Bosch und BMW, Metro, Porsche, Siemens und BASF waren vertreten, die Zeitarbeitsunternehmen Manpower und Randstad sowie die Unternehmensberatung KPMG. Auf dem Tagungsprogramm standen Innovationen besonderer Art: „Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit.“
Die hochgesteckten Erwartungen der 130 Topmanager an gewinnbringender Erkenntnis wurden vollauf erfüllt. „Das Ganze war eine Anleitung zum Lohndumping mit neuen Mitteln“, erinnert sich Dieter Stang, Anwalt der IG Metall Baden-Württemberg, der unerkannt teilnahm. Im Kern ging es um Möglichkeiten, anstelle von Leiharbeitern Leistungskontingente bei Subunternehmen einzukaufen. Einst betraf das Kantinen, Zulieferer und Fachkräfte im IT-Bereich. Mittlerweile aber werden mit sogenannten Werkverträgen „ganze Arbeitsschichten“ bei Subunternehmern eingekauft, wie Siegfried Heim, Tarifsekretär für Druck und Papier bei Verdi, berichtet.
Rechtliche Bestimmungen kein Hindernis
Dabei sind rechtliche Bestimmungen kein Hindernis. Die vorgeschriebenen „getrennten Arbeitsbereiche“ werden mittels gestrichelter Linien in der Werkhalle markiert, Maschinen stundenweise an den Subunternehmer vermietet. Damit wird den gesetzlichen Regularien, die für Werkverträge mit Subunternehmern gelten, genüge getan.
Strategien dieser Art standen nun im Zentrum der Düsseldorfer Tagung. Mit einem Spion aus dem Arbeitnehmerlager aber hatte der Veranstalter, das „Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht“ (ZAAR), offenbar nicht gerechnet. Anders ist die Offenherzigkeit kaum zu erklären, mit der die Referenten Niedriglöhne per Werkvertrag propagierten.
Vorteile für Firmen
Scheinselbstständigkeit ist eine Variante von missbräuchlichen Werkverträgen. Einzelunternehmer gelten als scheinselbstständig, wenn sie in der Praxis letztlich doch in Dienstpläne eingebunden und Weisungen des Einsatzbetriebs unterworfen sind. Über die Anzahl solcher Verträge gibt es keine verlässlichen Statistiken.
Für Unternehmen hat der Werkvertrag mit Einzelpersonen Vorteile: Es fallen keine Sozialabgaben an, und Arbeitnehmerrechte (Kündigungsschutz, Mitbestimmung, tarifvertragliche Leistungen) sind unwirksam.
In Niedersachsen schwelt seit Jahren ein Konflikt zwischen Gewerkschaften und dem Land. Dort waren 4 500 Honorarkräfte als vermeintliche Selbstständige in der Nachmittagsbetreuung in Ganztagsschulen eingesetzt. Das Hauptzollamt Hannover leitete Ermittlungen ein. Nun sollen daraus versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden.
Durch das „Damoklesschwert des Branchenmindestlohns“ sowie die „intensive Regulierung“ erfahre der Zeitarbeitssektor derzeit eine „sinkende Attraktivität“, beklagte ZAAR-Chef Volker Rieble in seiner Eröffnungsrede – nur um dann ohne viel Federlesens Möglichkeiten zur Sprache zu bringen, mit denen Leistungen durch Werkverträge ausgelagert und weitaus billiger eingekauft werden könnten.
Gewerkschafter melden Zunahme der Werkverträge
Mittlerweile trägt die unternehmerische Fortbildung vielerorts Früchte. Aus allen Teilen der Republik melden Gewerkschafter eine Zunahme der Werkverträge. Kai Bliesener, IG-Metall-Sprecher in Baden-Württemberg, spricht von einem „überdimensionalem Anstieg“. Sein niedersächsischer Kollege Uwe Stoffregen nennt die Zunahme eine „Gefahr für den Betriebsfrieden“.
In der IG-Metall-Zentrale in Frankfurt ist von einer „unverkennbaren Tendenz“ die Rede, „industrielle Dienstleistungen auszuweiten und ganze Produktionsprozesse auszulagern und über einen Werkvertrag einzukaufen“. Der auf den Einzelhandel spezialisierte Verdi-Kollege Dieter Kuschweksi erkennt ebenfalls einen „neuen Schub“. Selbst Edelkaufhäuser wie das Berliner KaDeWe beschäftigten an ihren Kassen nicht mehr Stamm- oder Leiharbeiter, sondern sogenannte Werkvertragler.
Bedienungsanleitung zur Umgehung des Mindestlohns
Eine detaillierte Bedienungsanleitung zur Umgehung des Branchenmindestlohns in der Zeitarbeit lieferte auf der ZAAR-Tagung Nathalie Oberthür, Juristin der auf Personalfragen spezialisierten Kölner Kanzlei RPO. Wo liegen die Vorteile von Werkverträgen, mit denen Firmen bestimmte Leistungskontingente („Werke“) bei Subunternehmen einkaufen können? Wie sind Leiharbeits- in Werkverträge umzuwandeln, ohne dass Gewerbeordnung, Bürgerliches Gesetzbuch und Arbeitsrecht dem im Wege stünden? Frau Oberthür wusste Rat.
Wie nützlich solcherlei Kenntnis sein kann, verdeutlichen Beispiele: Im BMW-Werk Regensburg wurden in den vergangenen vier Jahren Leiharbeiter mit knapp zwölf Euro pro Stunde entlohnt. Am Fließband aber standen ebenso Werkvertragler mit einem Stundenlohn von 7,81 Euro. Unter den 12 000 Mitarbeitern des Bosch-Werks in Stuttgart befinden sich laut Gewerkschaft nur 60 Leiharbeiter, dafür aber 2 000 Kollegen von Subunternehmen, die über Werkverträge dort tätig sind.
Eine Umfrage der IG Metall unter 5000 Unternehmen im Sommer 2011 ergab, dass in einem Drittel der Betriebe Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis beschäftigt waren. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung stieg der Anteil der Werkvertragsbeschäftigten in den Betrieben zwischen 2002 und 2010 von 1,0 auf 1,8 Prozent.
Jenseits von solchen Umfrageergebnissen sind verlässliche Daten rar. Weder das Statistische Bundesamt noch die Bundesagentur für Arbeit erheben gesonderte Statistiken über Werkvertrags-Mitarbeiter. Nicht einmal die Personalabteilungen der Unternehmen blicken durch: Werkverträge werden betriebsrechtlich über den Einkauf geordert und als Sachkosten verbucht. Das „Werk“ kostet Geld. Der Mensch, der es erbringt, erscheint als Kostenpauschale.
aus: Frankfurter Rundschau v. 12.2.2012