Dem Chef nichts schenken
Baubeschäftigte in Dortmund sollten genau prüfen, ob sie das Weihnachtsgeld in voller Höhe überwiesen bekommen. Das rät die Gewerkschaft IG Bau Bochum-Dortmund.
Bezirksgeschäftsführer Arno Haas: "Auf dem Bau und in vielen anderen Branchen ist das Weihnachtsgeld nach wie vor tarifvertraglich festgeschrieben und muss mit dem November-Lohn gezahlt werden."
Es gebe aber immer wieder Fälle, in denen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Weihnachtsgeld kürzten oder sogar gezielt vorenthielten. Bei der IG Bau häuften sich daher in der Vorweihnachtszeit Anfragen von Arbeitnehmern aus der Region zu diesem Thema.
Doch auch für den, der sein Weihnachtsgeld jetzt nicht in der Lohntüte finde, so Haas, sei der Zug noch nicht abgefahren: "Denn der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann in der Regel auch noch in den nächsten beiden Monaten geltend gemacht werden."
Ob Beschäftigte ein Recht auf das Lohn-Plus zum Jahresende haben, hängt nach Angaben der IG Bau davon ab, ob dies im Branchen-Tarifvertrag geregelt ist. - ar
Fragen rund um das Weihnachtsgeld beantwortet die Gewerkschaft unter Tel. 123027.
Quelle: RN vom 05. Dezember 2005