Einigung im Lohn-Streit
Das Arbeitsgericht Dortmund hat derzeit häufiger mit der AWO zu tun. Denn die Arbeiterwohlfahrt (Bezirk Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund) geht vermehrt dazu über, Personal von einem Tochterunternehmen auszuleihen - zu günstigeren Konditionen.
Dagegen hatte eine 21-Jährige geklagt. Die Hauswirtschaftshilfe hatte mit der AWO einen Ein-Jahres-Vertrag für ihre Tätigkeit in einem AWO-Seniorenheim abgeschlossen. Als dieser zum 30. Juni auslief, bekam sie einen Vertrag des AWO-Tochterunternehmens vorgelegt, den sie nicht unterschrieb. Denn von ihm sollte sie 20 Prozent weniger Lohn bekommen - für denselben Job in demselben Seniorenheim. Also klagte die Frau im Juli auf Weiterbeschäftigung direkt bei der AWO - zu den höheren Tarifen. Zur selben Zeit kündigte ihr die Verleihfirma. Gestern einigten sich die AWO und die 21-Jährige vor dem Arbeitsgericht. Weil die Frau eine neue Arbeit gefunden hat, verzichtete sie auf ihre Ansprüche, bei der AWO weiterbeschäftigt zu werden. Sie erhält stattdessen für Juli bis September den höheren AWO-Lohn ausbezahlt. - if
Quelle: Ruhr Nachrichten vom 29. November 2007