"Kunde ist König" - aber was ist mit den Mitarbeitern?
"Kunde ist König", so übersetzt das Unternehmen Kik gerne sein Kürzel - aber was ist mit den Mitarbeitern? Dieser Frage ging gestern das Arbeitsgericht nach.
Vorab: Geklärt wurde sie noch nicht. Es war schließlich ein Gütetermin, aber schnell wurde klar, dass beide Parteien keine Einigung erzielen würden. Einigung worüber?
Die Mitarbeiterin einer KiK-Filiale in Oberhausen hatte sich darüber beklagt, dass ihr der Textildiscounter lediglich einen Stundenlohn von fünf Euro bezahle, ihr kein Urlaubsgeld und auch keine Vergütung im Krankheitsfall gönne. Nehme sie den ihr zustehenden Urlaub, gewähre KiK für diese Zeit ebenfalls keinen Lohn. Begründung: "Nur die Zeit der Anwesenheit wird bezahlt." Insgesamt macht sie 9000 Euro geltend.
KiK muss sich nicht an Tarifverträge halten
Veronika G. ist eine Frau, die sagt, sie habe längst nicht nur die Arbeit einer geringfügig Beschäftigten erledigt, sondern auch andere. Die Rede ist von Kasse machen, von verkaufen. Womit sie - wenn der Discounter nach Tarif bezahlen würde - mit 12,31 Euro entlohnt werden müsse.
Allerdings ist KiK nicht Mitglied im Einzelhandelsverband und brauche sich daher nicht an geltende Tarife halten. Das akzeptiert auch die Gewerkschaft Verdi, die G. bei ihrem Bemühen nach adäquater Bezahlung unterstützt. Nur: Verdi hält eine Bezahlung von fünf Euro die Stunde für sittenwidrig, weil sie weit unter der Grenze liege, die das Bundesarbeitsgericht dafür festgelegt hat - nämlich ein Drittel unter Tarif. Im Fall von G. wären das 8,21 Euro.
Aber so weit kam es gestern gar nicht, der Rechtsvertreter des Unternehmens beharrte auf einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Veronika G. lehnte ab.
Die Geschäftsführerin des Verdi-Bezirkes Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven, nahm kein Blatt vor den Mund. Der Discounter setze sich über gesetzliche Regelungen schlicht hinweg, händige Arbeitsverträge oft nicht aus, bezahle den Urlaub nicht usw.. Vom Ausgang des Verfahrens - es findet am 8. Mai seine Fortsetzung - hänge einiges ab. "KiK beschäftigt 9000 Aushilfen", meint sie - es könnte zu einer Klagewelle kommen. In Bremen ist man schon weiter: Das Arbeitsgericht verurteilte einen Supermarktbetreiber, der eine Auspackhilfe mit fünf Euro abgespeist hatte, zu einer Nachzahlung. Begründung: Die Bezahlung sei sittenwidrig.
Quelle: Westfälische Rundschau vom 18.02.08