Kleine Anfrage an die Bundesregierung wegen Steuerflüchtling Beckenbauer
Am 9. Juni richtete der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm (Die Linke) eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, auf die am 22. Juni die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister Barbara Hendricks (SPD) folgendes antwortete.
Vorbemerkung
der Fragesteller:
Presseberichten zufolge soll der Vorsitzende des
Organisationskomitees zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, Franz
Beckenbauer, Präsident des FC Bayern München und Vizepräsident des DFF,
aufgrund der Wahl seines Wohnsitzes im österreichischen Kitzbühel in
der Bundesrepublik Deutschland keine Einkommensteuer zahlen oder deren
Zahlung zumindest in beträchtlichem Umfang vermeiden, obgleich er zu
den Spitzenverdienern in diesem Lande zählt. Wegen dieser Praxis wurde
er unlängst vom stellvertretenden Vorsitzenden der Bayern-SPD, Florian
Pronold, als »Steuerflüchtling« bezeichnet. Im Vorfeld der
Fußballweltmeisterschaft zeigten sich häufig Vertreter und
Vertreterinnen der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel, zusammen mit Franz Beckenbauer in der Öffentlichkeit.
Dies gibt Anlaß zu der Sorge, daß das Verhalten von Franz Beckenbauer
durch die Bundesregierung akzeptiert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Steuerflucht-Vorwürfe gegenüber Franz Beckenbauer, und wie bewertet sie diese?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß das als Steuerflucht bezeichnete Verhalten von Prominenten in repräsentativen Ämtern als Präzedenzfall wahrgenommen wird und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Abgaben abzuführen, senken könnte, insbesondere vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand, die drastische Konsequenzen für die Betroffenen, etwa die Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II haben? - Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dagegen zu ergreifen, daß
der Eindruck entsteht, die Bundesregierung billige das Verhalten der
Steuerflucht, wenn sich hochrangige Vertreter und Vertreterinnen der
Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanzlerin mit Personen,
gegen die der Vorwurf der Steuerflucht erhoben wird, in der
Öffentlichkeit zeigen und diese Personen repräsentative Aufgaben im
Zusammenhang mit der Ausrichtung der WM wahrnehmen?
Wie kann die psychologische Wirkung auf das Leitungspersonal von Konzernen und Großbanken verhindert werden, welches sich angesichts dieser öffentlichen Akzeptanz dazu ermuntert sehen könnte, ebenfalls das Steuerausland zur Steuervermeidung zu nutzen?
Die beiden Fragen werden zusammengefaßt wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung nimmt zu derartigen Vorwürfen gegen einzelne Personen nicht Stellung.
Eine
solche Stellungnahme wäre auf Grund des Steuergeheimnisses (§ 30
Abgabenordnung) auch nicht möglich. Damit erübrigt sich eine Antwort
auf die Frage 2.
Quelle: Junge Welt vom 30.06.06