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Kleine Anfrage an die Bundesregierung wegen Steuerflüchtling Beckenbauer

Am 9. Juni richtete der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm (Die Linke) eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, auf die am 22. Juni die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister Barbara Hendricks (SPD) folgendes antwortete.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Presseberichten zufolge soll der Vorsitzende des Organisationskomitees zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, Franz Beckenbauer, Präsident des FC Bayern München und Vizepräsident des DFF, aufgrund der Wahl seines Wohnsitzes im österreichischen Kitzbühel in der Bundesrepublik Deutschland keine Einkommensteuer zahlen oder deren Zahlung zumindest in beträchtlichem Umfang vermeiden, obgleich er zu den Spitzenverdienern in diesem Lande zählt. Wegen dieser Praxis wurde er unlängst vom stellvertretenden Vorsitzenden der Bayern-SPD, Florian Pronold, als »Steuerflüchtling« bezeichnet. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft zeigten sich häufig Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, zusammen mit Franz Beckenbauer in der Öffentlichkeit. Dies gibt Anlaß zu der Sorge, daß das Verhalten von Franz Beckenbauer durch die Bundesregierung akzeptiert wird.


Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Steuerflucht-Vorwürfe gegenüber Franz Beckenbauer, und wie bewertet sie diese?
    Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß das als Steuerflucht bezeichnete Verhalten von Prominenten in repräsentativen Ämtern als Präzedenzfall wahrgenommen wird und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Abgaben abzuführen, senken könnte, insbesondere vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand, die drastische Konsequenzen für die Betroffenen, etwa die Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II haben?
  2. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dagegen zu ergreifen, daß der Eindruck entsteht, die Bundesregierung billige das Verhalten der Steuerflucht, wenn sich hochrangige Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanzlerin mit Personen, gegen die der Vorwurf der Steuerflucht erhoben wird, in der Öffentlichkeit zeigen und diese Personen repräsentative Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausrichtung der WM wahrnehmen?
    Wie kann die psychologische Wirkung auf das Leitungspersonal von Konzernen und Großbanken verhindert werden, welches sich angesichts dieser öffentlichen Akzeptanz dazu ermuntert sehen könnte, ebenfalls das Steuerausland zur Steuervermeidung zu nutzen?


Die beiden Fragen werden zusammengefaßt wie folgt beantwortet:

Die Bundesregierung nimmt zu derartigen Vorwürfen gegen einzelne Personen nicht Stellung.

Eine solche Stellungnahme wäre auf Grund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) auch nicht möglich. Damit erübrigt sich eine Antwort auf die Frage 2.

Quelle: Junge Welt vom 30.06.06

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