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Datenschutzrechtliche Bedenken und Hinweise zum Alg-II-Fragebogen

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P R E S S E M I T T E I L U N G ..... DER BÜRGERBEAUFTRAGTEN FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN SCHLESWIG-HOLSTEIN UND DES LANDESBEAUFTRAGTEN FÜR DEN DATENSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN

Gemeinsame Hinweise zur Beantragung des Arbeitslosengeldes II

Die Verwirrung scheint komplett zu sein: Die Bundesagentur für Arbeit versendet seit einigen Tagen Antragsvordrucke zum Arbeitslosengeld II und lässt die Betroffenen damit allein. Diese haben oft den Eindruck, sich gegenüber der Bundesagentur mit ihren Angaben auf den 16 umfangreichen Seiten völlig entblößen zu müssen. Tatsächlich sind einige der Kritikpunkte von Datenschützern, Verbraucherschutzorganisationen und Selbsthilfegruppen berechtigt: Manchmal ist unklar, ob Angaben obligatorisch oder freiwillig sind. Oft ist unklar, weshalb eine Frage gestellt wird.

Fakt ist, dass derzeitige Arbeitslosenhilfeempfänger mehr Angaben machen müssen als bisher. An dieser bewussten Entscheidung des Gesetzgebers kommt die Kritik an den Fragebögen nicht vorbei. Doch kann von den Arbeitslosen nicht mehr verlangt werden, als zur Entscheidung über die Anträge erforderlich ist. Welche Angaben aus welchen Gründen erforderlich sind, können leider auch viele Beratungspersonen in den Sozialämtern, bei der Bundesagentur oder in Callcentern nicht beantworten.

Als Hilfe für die Berater, aber insbesondere als Hilfe für die antragstellenden Arbeitslosen haben die Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein ein Informationsblatt erstellt, das Auskunft über die wichtigsten Streitfragen gibt. Mit Hilfe dieser Anleitung können die Betroffenen bestmöglich ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen, ohne Gefahr zu laufen, dass ihr Antrag wegen ungenügender Angaben abgelehnt wird.

Unabhängig von der aktuellen Initiative setzt sich das ULD auf Bundesebene dafür ein, dass die Fragebögen überarbeitet und datenschutzgerecht gestaltet werden und dass allen Antragstellern von Beginn an die zum Ausfüllen erforderlichen Erläuterungen zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird das ULD künftig kontrollieren, ob die Sozialbehörden mit den äußerst umfangreichen sensiblen Daten datenschutzgerecht umgehen.

Das Hinweisblatt kann im Internet abgerufen werden unter

www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm

Rückfragen beantwortet gerne Herr Koop vom ULD unter der Telefonnummer 0431/988-1218

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