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ALG-II-Empfänger hat Anspruch auf Bad in der Wohnung

Auch müsse die ARGE dem Umzug nicht vorher zustimmen ! So Urteilte das Sozialgericht Dortmund am 22.12.05 (Az.: S 31 AS 562/05 ER)

Wohnung ohne Bad auch Arbeitsuchenden unzumutbar. Arbeitsuchende dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn sie bislang ohne Bad gewohnt haben.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Langzeitarbeitslosen aus Bochum, der eine 36 qm große Wohnung mit Toilette, aber ohne Bad verlassen und zum 01.12.2005 eine geringfügig größere 42-qm-Wohnung mit Bad bezogen hatte. Miet- und Nebenkosten stiegen durch den Umzug von 212,- auf 240,- Euro monatlich. Die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum (ARGE) lehnte die Übernahme der erhöhten Wohnkosten ab, da diese nicht angemessen seien. Der Arbeitslose habe eigenmächtig die ihm zumutbare bisherige Wohnung verlassen.

Auf Antrag des Arbeitslosen hat das Sozialgericht Dortmund die ARGE im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab 01.12.2005 die tatsächlichen Aufwendungen des Antragstellers für seine neue Wohnung zu erstatten. Unterkunftskosten und Wohnfläche der neuen Wohnung seien angemessen. Die Miete liege unter dem untersten Niveau des Bochumer Mietspiegels.

Für die Angemessenheit der Kosten komme es nicht darauf an, dass die bisherige Wohnung noch günstiger gewesen sei. Entscheidend seien allein die Verhältnisse der neuen Wohnung. Überdies erreiche eine Wohnung ohne Bad nicht mehr den Standard des Angemessenen. Einer vorherigen Zustimmung der ARGE bedürfe der Umzug nicht. Dies könne allein bei der Erstattung von Umzugskosten Bedeutung erlangen.

Das Sozialgericht weist darauf hin, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes keiner Kürzung zur Vermeidung einer Vorwegnahme der Hauptsache unterlägen. Der Beschluss des Sozialgerichts ist nach Rücknahme der Beschwerde durch die ARGE rechtskräftig geworden.

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 22.12.2005, Az.: S 31 AS 562/05 ER
Herausgeber: Präsident des SG Martin Löns
Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund, Tel.: 0231/5415-201
Pressesprecher: Richter am SG a.w.a.R. Ulrich Schorn


Pressemittelung des Bochumer Mietervereins:

ARGE verschwendet Steuergeld

Der Mieterverein Bochum begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichts, nach dem Wohnungen mit Bad auch für Langzeitarbeitslose grundsätzlich als angemessen zu gelten haben. Auch zwei weitere Feststellungen in der Entscheidung sind nach Ansicht des Mietervereins in ihrer Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzen:

1. Arbeitslose dürfen auch Wohnungen beziehen, die teurer sind als die bisherige, solange die Miete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt.

2. Die ARGE ist auch dann verpflichtet, die Miete zu übernehmen, wenn der Umzug vorher nicht ausdrücklich genehmigt war.

Auf Kritik stößt jedoch beim Mieterverein, dass es überhaupt zu der Entscheidung kommen musste. Pressesprecher Aichard Hoffmann: "Die Entscheidung des Gerichts war logisch, konsequent und in jeder Hinsicht vorhersehbar. Schließlich hat die Stadt das, was sie für einen angemessene Miete hält, selber festgesetzt. Dass die ARGE es hier überhaupt auf einen Gerichtsentscheid hat ankommen lassen, ist eine völlig überflüssige Verschwendung von Steuergeld. Statt ihren Kunden Steine in den Weg zu legen und sich dafür vor Gericht Ohrfeigen abzuholen, sollte die ARGE sich auf das besinnen, was schon dem Namen nach ihre Aufgabe ist: Die Grundversorgung Erwerbsloser zu sichern!"

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