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Antrag auf ALG2, 3. Schreiben an die Dortmunder Agentur

An die
ARGE im JobCenter Dortmund
Geschäftsführung
Herr Neukirchen-Füsers
Steinstraße 39
44147 Dortmund

zur Kenntnis per E-Mail an
die Redaktionen der Westfälischen Rundschau, Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Ruhr-Nachrichten und Stadtanzeiger

Beschwerde über die Arbeitsweise der Mitarbeiter der Dortmunder ARGE

Sehr geehrter Herr Neukirchen-Füsers,

nach 2 erfolglosen Versuchen meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 persönlich abzugeben, sandte ich Ihnen den Antrag einschließlich ausführlichem Beschwerdebrief am 05.04.05 per Einschreiben. Eine Antwort erhielt ich mit Datum vom 18.04. von Ihrem Mitarbeiter Herrn Zimmermann. Inhalt des Schreibens war die Drohung, falls ich Name und Adresse meines Vermieters nicht angebe und meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate nicht ungeschwärzt vorlege, dass er dann meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 ablehnen müsse.

Auf das Schreiben antwortete ich umgehend und erklärte Ihrem Mitarbeiter nochmals dass die Angaben weder erforderlich noch rechtlich zulässig sind. Ich wies auch darauf hin, dass ich noch auf eine Stellungnahme zu meinem Beschwerdebrief vom 05.04. warte. Daraufhin erhielt ich immerhin ein Schreiben von Ihrem Mitarbeiter Herrn Nähle, dass er von Ihnen den Auftrag erhalten hat, die Angelegenheit zu prüfen, er dafür aber noch ein paar Tage Zeit benötige. So weit so gut.

Am 20.05 erhielt ich dann einen Bewilligungsbescheid (mit Datum vom 12.05.). Absender dieses Schreibens war Ihr Mitarbeiter Herr Peter. Daraus schließe ich, dass es eben doch nicht erforderlich ist, Name und Adresse des Vermieters anzugeben oder gar vom Vermieter ein Formular ausfüllen zu lassen. Gleiches gilt für die Forderung Ihrer Mitarbeiter nach ungeschwärzten Kontoauszügen.

Der Bewilligungsbescheid enthielt sogar einen Hinweis, dass ich auf meinen Beschwerdebrief auch bald eine Antwort erhalte. Was Ihr Mitarbeiter leider "vergaß", war die Zahlung auch anzuweisen, so dass ich bis heute immer noch kein Geld erhalten habe. Dies erfuhr ich auf telefonische Nachfrage, am letzten Freitag; mit der Zusage, dass im Laufe dieser Woche das Geld überwiesen wird. Das ist allerdings nicht geschehen.

Die Krönung der ganzen Geschichte ist die Stellungnahme die ich mit Datum vom 31.05. von Ihrem Mitarbeiter Herrn Manghold erhalten habe. Obwohl Herr Manghold behauptet, sich eingehend mit dem Sachverhalt beschäftigt zu haben, erwähnt er meinen ursprünglichen Beschwerdebrief vom 05.04. und die darin bemängelten Zustände mit keinem Wort. Ein Absatz aus dem Schreiben verdient besondere Beachtung:

"Keinesfalls handelt es sich um persönliche Entscheidungen des Sachbearbeiters, sondern um rein sachliche. Die Ermittlungen sind zur Klärung des Sachverhaltes notwendig und sind nicht aus persönlichen Erwägungen erfolgt. Das Verhalten des zuständigen Sachbearbeiters kann daher nicht beanstandet werden."

Da frage ich Sie: Welcher Ihrer Sachbearbeiter hat sich korrekt verhalten? Derjenige welcher meinen Mietvertrag ungeschwärzt sehen wollte? Oder derjenige, welcher verlangte dass mein Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllt? Oder derjenige der den Antrag dann ohne diese Angaben bewilligt hat, aber "vergessen" hat, dafür zu Sorgen, dass das Geld auch wirklich überwiesen wird?

Aufgrund der Vielzahl von Mitarbeitern die an diesem Vorgang beteiligt waren unterstelle ich jetzt einmal, dass Ihnen der komplette Schriftwechsel nicht zur Verfügung steht. Sie finden ihn unter: http://www.free.de/FREE/projects/sofodo/themen/erwerbslosigkeit/alg-2/petras-alg2-antrag

Ich kann durchaus Verständnis dafür aufbringen, dass die gravierenden Umstrukturierungen in Ihrem Haus auch zu Fehlern führen können. Die Art und Weise wie in Ihrem Haus jedoch mit den so genannten Kunden umgegangen wird halte ich für skandalös. Jeder der schon einmal arbeitslos war, weiß wie unangenehm diese Situation ist. Ist es wirklich erforderlich, dass Ihre Mitarbeiter Menschen in einer solchen Lage zusätzlich noch schikanieren?

Mit freundlichen Grüßen


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