11.11.05: Arge fordert ungeschwärzte Kontoauszüge der letzten 9 Monate
Zwischenmitteilung zu Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11)
Sehr geehrte ...,
über Ihren Antrag kann noch nicht entschieden werden, weil die folgenden Unterlagen bzw. Angaben fehlen:
Ungeschwärzte, vollständige Kontoauszüge vom 01.01.05 bis laufend sowie beiliegende Vermögensauskunft. Bitte
fügen Sie der Vermögensauskunft entsprechende Nachweise bei.
Die Unterlagen und/oder Ihre Angaben werden für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigt.
Bitte kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht bis spätestens 28.11,2005 nach. Sollten Sie bis zu diesem Termin
nicht antworten, wird die Leistung ganz versagt (§§ 60 und 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - SGB I).
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt.
Die Unterlagen sollten Sie möglichst persönlich im Dienstgebäude der ARGE im JobCenter Dortmund, Steinstr.
39, 44147 Dortmund, 2.52 abgeben. Das gleiche gilt auch für Antworten auf erbetene Erläuterungen.
Eingereichte Originalunterlagen erhalten Sie selbstverständlich zurück.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch nach Vorliegen aller für die Bearbeitung notwendigen Angaben eine
Entscheidung nicht immer sofort möglich ist. Ich werde mich jedoch bemühen schnellstmöglich über Ihren Antrag
zu entscheiden.
Außerdem darf ich Ihnen noch folgende wichtige Information geben:
Personen sind für den Fall der Krankheit nur während des tatsächlichen Bezugs von Arbeitslosengeld 11
versichert. Deshalb sollten Sie die Frage der freiwilligen Weiterversicherung mit Ihrer bisherigen
Krankenkasse besprechen, damit Ihnen kein Schaden durch die Verzögerung in der Bearbeitung entsteht.
Mit freundlichen ...
Anlage:
folgende §§ wurden zitiert:
§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen
§ 66 SGB I Folgen fehlender MItwirkung