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22.08.05: Aufforderung durch die Arge neuen Antrag zu stellen

        Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11);
        hier: Ablauf des Bewilligungsabschnitts

        Sehr geehrte ...

        mit Bescheid vom 12.05.2005 sind Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld 11,
        Sozialgeld etc.) bis zum 30.09.2005 bewilligt worden.

        Vor einer erneuten Bewilligung müssen die Voraussetzungen für einen weiteren Anspruch auf die Leistungen
        nach dem SGB 11 geprüft werden.

        Zu diesem Zweck füllen Sie den beigefügten Fortzahlungsantrag mit Anlagen vollständig aus und reichen Sie
        diesen zusammen mit den notwendigen weiteren Unterlagen bei Ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft oder,
        falls (noch) keine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet ist, Agentur für Arbeit ein. Um mögliche Nachteile zu
        vermeiden, legen Sie die erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich vor.

        Sofern Sie keinen Antrag auf Arbeitslosengeld 11 stellen, beachten Sie bitte die im Merkblatt "SGB 11 -
        Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" enthaltenen Hinweise zur Kranken- und
        Pflegeversicherung sowie zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in'der Rentenversicherung und
        zur Weiterführung Ihres Bewerberangebots.

        Weitere Informationen finden Sie auch im Intemet unter http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de.

        Mit freundlichen Grüßen
        ARGE im JobCenter Dortmund


        Anlagen:
        Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 11
        Zusatzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
        Zusatzblatt 2.2 (Einkommensbescheinigung)

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