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Viele ALG-II-Bescheide sind falsch - Überprüfen lassen und Widerspruch einlegen! Info-Telefon eingerichtet !

Seit Wochen werden die Bescheide über das neue Arbeitslosengeld II verschickt. Eine Überprüfung zahlreicher Bescheide ergab, dass 70 Prozent zum Teil gravierende und kaum überprüfbare Fehler zu Lasten der Leistungsbezieher enthalten. --- Bericht von Herbert Thomsen (Solidarische Hilfe e.V.) in "junge Welt" vom 23.11. und Interview mit Frank Jäger, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI) in "junge Welt" vom 15.12.04 / Link zu Musterwiderspruch



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Kampagnenseite:   www.alg-2.info

-->   Viele ALG-II-Bescheide sind fehlerhaft   -   Ein Gespräch mit Frank Jäger (BAG-SHI). Musterwidersprüche zum Herunterladen. Aktion »Agenturschluß« kann Widerstand gegen »Hartz-IV« Impulse geben.

-->   Muster-Widerspruch gegen den ALG-II-Bescheid   -   Von jeder/jedem zu verwenden, sobald der Alg 2-Bescheid da ist. Der Widerspruch sollte um die individuellen/persönlichen Aspekte ergänzt werden!



Herbert Thomsen, Solidarische Hilfe e. V.

Viele ALG-II-Bescheide falsch

Bremen: Arbeitsloseninitinative »Solidarische Hilfe e.V.« informiert über gravierende und kaum überprüfbare Fehler zu Lasten der Leistungsbezieher

In den ersten zwei Wochen nach der Zustellung der Bescheide über Arbeitslosengeld II (ALG II) sind bei der Solidarischen Hilfe in Bremen zahlreiche Bescheide auf ihre Richtigkeit überprüft worden. Das Ergebnis: 70 Prozent enthalten zum Teil gravierende Fehler zu Lasten der Leistungsbezieher. Die Solidarische Hilfe rät allen Empfängern von ALG II ihren Bescheid überprüfen zu lassen.

Häufigster Einzelfehler ist die Herausrechnung der Wasser/Abwasserkosten aus den Berechnungen für Miete und Heizung. Hierüber hatte es zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) und den kommunalen Trägern unterschiedliche Auffassungen gegeben. Die BfA vertrat den Standpunkt, Wasserkosten seien im Regelsatz enthalten. In Bremen hatten Senatorin Karin Röpke (SPD) und der stellvertretende Chef der Bremer Zahlstelle für ALG II (Bagis), Eckart Lange, immer wieder behauptet, die Frage sei geklärt und wie bei der bisherigen Sozialhilferegelung in den Kosten der Miete enthalten. Jetzt weisen annähernd die Hälfte der Bescheide keine Wasserkosten aus, sei es, weil sie mittels einer Pauschale aus den Betriebskosten herausgerechnet oder bei der Abrechnung eines Strom- und Wasserversorgers nicht berücksichtigt wurden. Da die Mietzahlung unter der Rubrik »Kosten für Unterhalt und Heizung« zusammengefaßt sind, ist eine Überprüfung für die Empfänger nur schwer möglich, da aus der Zusammenfassung nicht ersichtlich ist, in welchem Posten keine Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt ist.

Aus den Bescheiden kann niemand die Bereinigung seines Einkommens nachvollziehen. Es wird lediglich ein Geldbetrag genannt. Wie dieser errechnet wurde, bleibt allein das Geheimnis der BfA. Damit werden Leistungsbezieher zu hilflosen Almosenempfängern degradiert. Nachgerechnete Einkommensangaben in den Bescheiden erwiesen sich als falsch.

Darüber hinaus ergibt sich weiterer Änderungsbedarf, denn die Daten wurden zum Teil schon ab September erhoben. Bis Januar können sich aber noch viele Änderungen z.B. bei Heiz- und Betriebskosten oder dem Einkommen ergeben.

Die Solidarische Hilfe fordert von der Bundesagentur eine Änderung der Struktur der Bescheide, so daß sie für Leistungsbezieher überprüfbar sind.

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