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Erneute Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit Hartz IV-Sätzen

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BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem Hartz-IV-Regelsatz beschäftigen. Das Berliner Sozialgericht legte den Karlsruher Richtern am Mittwoch gleich zwei Klagen von Beziehern des Arbeitslosengelds II vor. Die obersten Verfassungshüter sollen prüfen, ob der Regelsatz auch nach dessen Neuberechnung noch verfassungswidrig ist.

Gunter Rudnik, Richter am Berliner Sozialgericht, ist dieser Meinung. Die Leistungen für Hartz-IV-Bezieher verstießen „gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, sagte Rudnik. Zwar habe Karlsruhe dem Gesetzgeber „weiten Ermessensspielraum“ bei der Gestaltung der Regelsätze eingeräumt. Jedoch habe dieser den Gestaltungsspielraum verletzt. „Es geht um beachtliche Fehler, die uns berechtigen, das Bundesverfassungsgericht nach zwei Jahren erneut mit dieser Frage zu befassen“, sagte Rudnik.

mehr s. den taz Artikel "Immer noch zu wenig zum Leben" (v. 25.4.2012) hier

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