Gravierende Datenschutzmängel beim Arbeitslosengeld II endlich beseitigen
Dies fordern die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Die 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 27. und 28. Oktober 2005 in der Hansestadt Lübeck getagt. Auf der im Hoghehus in Lübeck unter dem Vorsitz des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) durchgeführten Datenschutzkonferenz standen viele brisante Themen zur Diskussion. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben zu folgenden Themen Entschließungen gefasst:
Für den Volltext der Entschließungen klicken Sie bitte auf die jeweilige Überschrift.
„Eine moderne Informationsgesellschaft braucht mehr Datenschutz“
„Keine Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation“
„Gravierende Datenschutzmängel beim Arbeitslosengeld II endlich beseitigen“
„Telefonbefragungen von Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld II datenschutzgerecht gestalten“
„Telefonieren mit Internettechnologie (Voice over IP - VoIP)“
„Unabhängige Datenschutzkontrolle in Deutschland gewährleisten“
Die Konferenz appellierte an die neue Bundesregierung und den Bundestag, eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts vorzunehmen, wie sie seit Jahren angekündigt wird. Notwendig sei neben einer Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes die Schaffung von Rechtsgrundlagen zum Datenschutzaudit, zur Gendiagnostik und zum Arbeitnehmerdatenschutz.
Die Konferenz übte harsche Kritik an den Plänen von Rat und Kommission in der Europäischen Union Daten über Telekommunikationsverbindungen über mehrere Monate hinweg auf Vorrat zu speichern. Eine solche Vorgehensweise, die zur Totalkontrolle der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung führen würde, verstößt nach Ansicht der Konferenz gegen Grundregeln unserer demokratischen Gesellschaft.
Die Datenschutzbeauftragten stellten weiterhin fest, dass die Datenverarbeitung beim Arbeitslosengeld II gravierende Mängel aufweist, die im Interesse der Betroffenen endlich beseitigt werden müssen. So ist noch immer die Vertraulichkeit der Antragsdaten in der bundesweiten Datenverarbeitung nicht gewährleistet. Arbeitsagentur und Arbeitsgemeinschaften haben die gesetzlich festgelegten Verantwortlichkeiten und Kontrollkompetenzen zu respektieren. Anlässlich einer aktuell von der Bundesagentur für Arbeit veranlassten Telefonbefragung von Leistungsbeziehern stellte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten fest, dass den Betroffenen bei einer freiwilligen Befragung die Teilnahme offen steht und ihnen aus einer Verweigerung der Teilnahme keine Nachteile erwachsen dürfen. Die Betroffenen dürfen für die Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte nicht als Betrüger diskreditiert werden.
Die Konferenz war sich darüber einig, dass die Sicherheitsüberprüfung von zigtausenden von Beschäftigten, Helfern und sämtlicher akkreditierter Journalisten bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland durch Polizei und Verfassungsschutz unverhältnismäßig ist.