ALG II und Heiz- / Warmwasserkosten
Pauschalabzug für Warmwasser ist rechtswidrig!
Auf einen häufigen Fehler in ALG II-Bescheiden weist Ratsmitglied Wolf Stammnitz (PDS) hin. Die übliche Praxis in Dortmund, allen ALG II-Beziehenden von der Heizkostenerstattung pauschal 18 % für Warmwasser abzuziehen, verstoße gegen geltendes Recht.
Mit Inkrafttreten von Hartz IV haben die Sozialämter den Pauschalabzug von der Sozialhilfe auf alle Bezieher von ALG II und Sozialgeld ausgedehnt. Dabei müßten sie aber in jedem Einzelfall prüfen, ob die Aufwendungen für Warmwasser tatsächlich in den Heizkosten enthalten sind. Wer sein Warmwasser getrennt von der Heizung abrechnet, hat Anspruch auf Erstattung der vollen Heizkosten ohne Abzug.
Ratsherr Stammnitz forderte die Verwaltung auf, ihre rechtswidrige Praxis der neuen Gesetzeslage anzupassen. Er sieht die Behörden in der Pflicht, fehlerhafte Bescheide auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist rückwirkend zu korrigieren. Allen Betroffenen empfiehlt er, ihren Bescheid von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. "Spätestens wenn das JobCenter Sie auffordert, Ihre Wohn- oder Heizkosten zu senken, brauchen Sie Hilfe." Die bietet neben dem Mieterverein und Beratungsstellen für Arbeitslose auch das PDS-Büro in der Alsenstraße 76. Sprechzeiten: Dienstag 10 bis 13 Uhr, Mittwoch 14 bis 16 Uhr.