Kein höheres ALG II für heimische Hausbesitzer
Justitia misst oft mit zweierlei Maß. Auch von Bundesland zu Bundesland erfolgt die Rechtssprechung in manchen Fällen unterschiedlich. Mal zum Vorteil, mal zum Nachteil der Betroffenen. Im folgenden haben die Nordrhein-Westfalen und damit auch die Dortmunder eher das Nachsehen.
So hat uns ein Leser, der Arbeitslosengeld II bezieht, auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aufmerksam gemacht. Das hat entschieden, dass arbeitslose Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung einen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II haben. Danach müssen die vollen Kosten für Betriebs- und Nebenkosten erstattet werden. Bei den Finanzierungskosten dürfe eine Vergleichsmiete angesetzt werden (Aktenzeichen L 10 AS 103/06 - ).
Doch von diesem Urteil profitieren die Dortmunder ALG-II-Bezieher nicht. Eine Nachfrage beim örtlichen JobCenter ARGE ergab, "dass die vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertretene Auffassung vom Landessozialgericht für Nordrhein-Westfalen in Essen nicht geteilt wird", erklärt ARGE-Pressesprecher Markus Schulte.
In seinem Beschluss vom 28. Februar dieses Jahres (Aktenzeichen L 9 B 99/05 AS ER) nachzulesen unter: www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
kommt das nordrhein-westfälische Gericht - vereinfacht ausgedrückt - zu dem Ergebnis, dass Besitzer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen bezüglich Größe und Kosten nicht besser zu stellen sind als Mieter.
"Für die JobCenter ARGE Dortmund bzw. den kommunalen Träger Stadt Dortmund ist alleine die Rechtsauffassung des hiesigen Landessozialgerichts maßgebend", erklärt Markus Schulte. "Somit ist das von dem Kunden vorgelegte Urteil aus Berlin-Brandenburg nicht maßgeblich." - kiwi