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Kommunen fordern weitere Einschnitte beim Alg II

Berlin (dpa) - Die Kommunalen Spitzenverbände wollen noch weitergehende Einschnitte bei den Leistungen des Arbeitslosengeldes II durchsetzen als von der Bundesregierung geplant. Diese müssten sowohl das Leistungsrecht als auch die stetig steigende Zahl von Unterhalt beanspruchenden Bedarfsgemeinschaften betreffen, ...

... forderten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag am Mittwoch in Berlin. So sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im April die Vier- Millionen-Grenze überschritten habe nach erst 3,33 Millionen im Januar 2005.

Die von der Bundesregierung jetzt geplanten Maßnahmen gingen in die richtige Richtung, allerdings reichten sie nicht aus, sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Statt der vom Bund ins Auge gefassten Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro jährlich sei bereits bei Unterkunftskosten im laufenden Jahr eine Mehrbelastung von insgesamt 1,7 Milliarden Euro zu erwarten. «Die Dynamik der stetig steigenden Bezieherzahlen und Milliarden-Ausgaben muss gebrochen werden, damit das Sozialsystem Hartz IV nicht aus dem Ruder läuft und sich zu einer Grundsicherung für immer größere Teile der erwerbsfähigen Bevölkerung entwickelt», sagte Articus.

Der Hauptgeschäftsführer des Gemeindebundes, Gerd Landsberg, nannte es richtig, dass zusammenlebende Paare künftig den Nachweis erbringen müssen, keine Lebenspartner-Beziehung zu haben und damit nicht gegenseitig unterhaltspflichtig sind. Auf diese Weise werde die Beweislast umgekehrt. Um den Missbrauch wirksamer zu bekämpfen, müsse die Arbeitsverwaltung Außendienste einrichten, «damit die notwendigen Überprüfungen stattfinden können». Außerdem sollten befristete Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Geld II für Langzeitarbeitslose «sozialverträglich abgeschmolzen werden können».Dadurch könne der Anreiz der Arbeitsaufnahme verbessert werden.

Der Schutz von Vermögen von Langzeitarbeitslosen könnte so überarbeitet werden, dass er für große Vermögenswerte wie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung nur zeitlich befristet gilt, so die Verbände. Als Schonvermögen dürfe ferner höchstens ein Auto anerkannt werden. Bisher darf jeder Erwerbstätige ein Kraftfahrzeug bis zum Wert von 5000 Euro haben, ohne dass dies seine Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz schmälert.

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