Kommunen fordern weitere Einschnitte beim Alg II
Berlin (dpa) - Die Kommunalen Spitzenverbände wollen noch weitergehende Einschnitte bei den Leistungen des Arbeitslosengeldes II durchsetzen als von der Bundesregierung geplant. Diese müssten sowohl das Leistungsrecht als auch die stetig steigende Zahl von Unterhalt beanspruchenden Bedarfsgemeinschaften betreffen, ...
... forderten der Deutsche Städtetag,
der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche
Landkreistag am Mittwoch in Berlin. So sei damit zu rechnen, dass die
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im April die Vier- Millionen-Grenze
überschritten habe nach erst 3,33 Millionen im Januar 2005.
Die von der Bundesregierung jetzt geplanten Maßnahmen gingen in die richtige Richtung, allerdings reichten sie nicht aus, sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Statt der vom Bund ins Auge gefassten Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro jährlich sei bereits bei Unterkunftskosten im laufenden Jahr eine Mehrbelastung von insgesamt 1,7 Milliarden Euro zu erwarten. «Die Dynamik der stetig steigenden Bezieherzahlen und Milliarden-Ausgaben muss gebrochen werden, damit das Sozialsystem Hartz IV nicht aus dem Ruder läuft und sich zu einer Grundsicherung für immer größere Teile der erwerbsfähigen Bevölkerung entwickelt», sagte Articus.
Der Hauptgeschäftsführer des
Gemeindebundes, Gerd Landsberg, nannte es richtig, dass
zusammenlebende Paare künftig den Nachweis erbringen müssen,
keine Lebenspartner-Beziehung zu haben und damit nicht gegenseitig
unterhaltspflichtig sind. Auf diese Weise werde die Beweislast
umgekehrt. Um den Missbrauch wirksamer zu bekämpfen, müsse
die Arbeitsverwaltung Außendienste einrichten, «damit die
notwendigen Überprüfungen stattfinden können».
Außerdem sollten befristete Zuschläge beim Übergang
vom Arbeitslosengeld I zum Geld II für Langzeitarbeitslose
«sozialverträglich abgeschmolzen werden können».Dadurch
könne der Anreiz der Arbeitsaufnahme verbessert werden.
Der Schutz von Vermögen von
Langzeitarbeitslosen könnte so überarbeitet werden, dass er
für große Vermögenswerte wie ein Einfamilienhaus oder
eine Eigentumswohnung nur zeitlich befristet gilt, so die Verbände.
Als Schonvermögen dürfe ferner höchstens ein Auto
anerkannt werden. Bisher darf jeder Erwerbstätige ein
Kraftfahrzeug bis zum Wert von 5000 Euro haben, ohne dass dies seine
Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz schmälert.