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Warmwasser und Strom gehören zum Mindeststandard

Erwerbslosen Forum informiert über Urteil zugunsten von ALG-II-Empfängern

Ein Vertreter der ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und Stadt Bonn) bezeichnete die Aktion als „Aufwiegelei“ und „Störung des Arbeitsablaufes“. Er drohte mit der Polizei. Die Mitglieder des „Erwerbslosen Forum Deutschland“ aber ließen sich dadurch nicht beirren. Sie verlegten den Stand, den sie vor dem Gebäude der ARGE Bonn aufgebaut hatten, einfach um einen Meter und sie informierten weiter über ein Urteil des Sozialgerichts Mannheim, das vielleicht zum ersten Mal für solche Aufregung gesorgt hatte - aber bestimmt nicht zum letzen Mal.

Das Mannheimer Sozialgericht hat in seiner Entscheidung ((Az. S 9 AS 507/05) festgestellt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung, wie Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser, zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Heizung, Wasser und Strom gehören in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der für die Benutzung einer Wohnung erforderlich ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Sozialgericht Mannheim die Berufung ausdrücklich zugelassen. Inzwischen wurde gegen dieses Urteil denn auch Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt.

Das „Erwerbslosen Forum Deutschland“ informiert nun die Betroffenen über dieses Urteil und gibt ihnen "Überprüfungsanträge" an die Hand. Denn was oft nicht einmal Juristen wissen: Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist können die Verwaltungen aufgefordert werden, die Bescheide noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls eine andere Entscheidung zu treffen. „Auf jeden Fall muss die Verwaltung dem Betroffenen antworten und die Ermessensgründe mitteilen, wogegen dann widersprochen und geklagt werden kann“, so Martin Behrsing vom „Erwerbslosen Forum Deutschland“.

„Wir halten es für notwendig, dass auch andere Sozialgerichte ähnliche Entscheidungen vorgelegt bekommen. Dann ist es wahrscheinlicher, dass irgendwann mal ein grundsätzliches Urteil gesprochen wird, das sowohl den Arbeitslosengeld-II-Empfängern, als auch den Behörden Rechtssicherheit gibt. Denn ähnich wie die Mannheimer Richter halten auch wir die Auslegung der Regelsatzverordnung für nicht ermächtigungskonform“, so Behrsing in Bonn.

Mit seiner Aktion vor der ARGE Bonn war das „Erwerbslosen Forum Deutschland“ zufrieden. Es wurden über 100 ALG-II-Bezieher vor Ort angesprochen und eine Reihe von ihnen gaben  die vorbereiteten Anträge auf Überprüfung ihrer Bescheide gleich bei der ARGE ab. „Wir würden uns wünschen, dass viel mehr Betroffene von ihren Rechten Gebrauch machen“, so Martin Behrsing. "Tatsächlich nehmen jedoch bis zu 90 Prozent aller Betroffenen die Entscheidungen der Behörde hin, weil sie kaum Kenntnisse über ihre Rechte haben und die Behörden klären die Menschen leider nicht über diese Dinge auf.“

Quelle: linkszeitung.de vom 8.10.05

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