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Wohnkostenregelung in Bochum

Die Stadt Bochum hat die Regelungen über angemessene Wohnkosten in einer Verwaltungsvorlage festgelegt.

Schutz für Haus und Herd

BOCHUM Hartz IV und das neue Sozialgesetzbuch werden keine Umzugsflut in Bochum auslösen.

Nur für rund 800 Fälle hatte die Sozialverwaltung der Stadt nach Stichproben zu hohe Kosten der Unterkunft bei Beziehern von Arbeitslosengeld II hochgerechnet. Die Zahl wird noch sinken, denn gestern legte der Sozialausschuss mit rot-grüner Mehrheit einen Kriterienkatalog für die ARGE fest, der durch weitere Unzumutbarkeitsregelungen den Kreis der Betroffenen weiter sinken lassen dürfte.

Es gab zahlreiche Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf, nicht nur von Rot-Grün, natürlich auch von PDS und Sozialer Liste: Müssen beim Umzug in eine angemessene Wohnung, Umzugskartons gestellt werden" Wer zahlt Renovierungskosten" Vermeidet das Gewaltschutzgesetz Härtefälle bei geprügelten Frauen" Das sind Fragen, die die Verwaltung im Einzelfall beantworten muss.

Immerhin, der Sozialausschuss gab ihr ein paar Empfehlungen mit auf den Weg: U.a. wurden die vor der Sommerpause noch einstimmig empfohlenen Härtefallausnahmen (wir berichteten) in die Verwaltungsvorlage eingearbeitet. Rot-Grün setzte dazu u.a. noch durch, dass bei einer Überschreitung der Mietpreisobergrenze um nicht mehr als 40 Euro oder zehn Prozent des Mietpreises ein teurer Umzug ohnehin nicht in Frage kommt.

Ob alle Regelungswut im Zweifel auch rechtlich Bestand hat, bleibt abzuwarten. Sozialdezernentin Sophie Graebsch-Wagener rechnet generell mit einer Prozessflut. Sie hatte selbst noch kurzfristig ihre Vorlage wegen schwammiger unbestimmter Rechtsbegriffe im neuen Sozialgesetzbuch geändert.

Ein Zeichen, dass noch viel Unsicherheit herrscht. Deshalb wollten CDU und FDP dem Katalog nicht zustimmen, sondern Einzelfallentscheidungen lieber der geübten Verwaltung " "unter Beachtung der Menschenwürde und der Wünsche der Leistungsberechtigten" " überlassen. Rot-Grün aber sieht den Katalog gerade als Hilfsinstrument für die ARGE. - stö

Quelle: RN vom 29. September 2005

Für Hartz-Kunden endet jetzt die Schonfrist

Die Schonfrist ist vorbei: Ab sofort können Arge und Sozialamt nach den veränderten Regeln des Zwangsumzugs verfahren. Teilweise wurden Änderungswünsche von Beratungsstellen, Gewerkschaft oder Mieterverein eingearbeitet, andere - wie die Forderungen von Sozialer Liste und PDS - wurden abgelehnt.

In eine billigere Wohnung wechseln soll man auf Antrag von SPD und Grünen nicht müssen, wenn die Mietpreis-Obergrenze nur 40 Euro bzw. 10 Prozent überschritten ist. Dann würden nämlich Umzugskosten, Renovierung und kurzfristige doppelte Miete die Ersparnis auffressen. Auch wird eine leichte Überschreitung der Wohnungsgröße toleriert, sofern die Miete stimmt.

Als Grund zum Bleiben in einer "unangemessenen" Wohnung kann auch das Alter eines Hartz-4-Kunden herhalten - so er denn bald Rente erwartet. Es zählen zudem besondere Aspekte der Pflegebedürftigkeit oder eine gravierende Krankheit. Als Grund zur "Verbesserung" auch eine Schwangerschaft ab der 25. Woche.

Heikel ist jedoch die Regelung bei Gewalt in der Familie: Flieht eine geprügelte Frau ins Frauenhaus und wird ihr die Wohnung zugesprochen, soll sie diese behalten, wenn sie "angemessen" ist. In den Beratungsstellen befürchtet man jedoch, dass damit der womöglich sinnvollere Umzug (bei Gefahr neuer Prügel) verhindert wird. Für die Bewilligung etwa der Umzugskosten müsse die Bedrohung nämlich explizit nachgewiesen werden.

Felix Haltt fiel auf, dass als "angemessen" auch eine Wohnung ohne Bad gelte: "Da war die Bundeswehr mit dem Stube-2000-Konzept weiter. Und bei der Bundeswehr sind die Grundrechte eingeschränkt."

Der Mieterverein kritisiert, dass Menschen über die Umzugsanordnung ein bestehendes Dauerwohnrecht verlieren können: "Der Vermieter kriegt sie nicht aus der Wohnung heraus - aber die Arge und das Sozialamt." Tom Jost

Quelle: WAZ BO vom 30.9.05

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