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Neufassung der Hinzuverdienstregelung beim Arbeitslosengeld II

Regierung und Union einigten sich auf höhere Hinzuverdienstgrenzen für Langzeiterwerbslose. Künftig Freibetrag von 100 Euro plus 20 Prozent des überschießenden Einkommens. (TAZ 16.04.05) Der SoVD nimmt Stellung zum vorausgehenden (besseren) Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den Überlegungen des Wirtschaftsministeriums zur Hinzuverdienstregelung ("junge Welt", 01.04.05)



-->   Regierung und Union einigten sich auf höhere Hinzuverdienstgrenzen   -   Grüne: Fortschritt für jobbende Alleinerziehende. Harald Thomé (Tacheles e.V.): Neuregelung geht nicht weit genug. Manche Arbeitslose stehen sich schlechter als zuvor.   -   Bericht von Barbara Dribbusch in TAZ vom 16.04.05 (externer Link)



Quelle:   "junge Welt" vom 01.04.05

"Schwarz-rote Mogelpackung"

Erklärung des Sozialverbands Deutschland

Der Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Hinzuverdienstregelung für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist keine wirkliche Verbesserung. Die Union will den Erwerbstätigenfreibetrag von 15 Prozent des bereinigten Einkommens auf 30 Prozent erhöhen. Vom Bruttolohn soll statt der individuellen Mehraufwendungen für die Jobaufnahme (Fahrtkosten, Versicherungen, Sozialversicherungsbeiträge etc.) künftig ein pauschaler Betrag von 100 Euro abgezogen werden.

Nach dem Unionsvorschlag bleiben für einen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nur 30 Euro mehr übrig. Das ist viel zu wenig. Ein Teil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger würde sogar schlechter gestellt. Dies gilt für diejenigen, deren Fahrtkosten und sonstige Ausgaben für den Job höher sind als der 100 Euro-Pauschbetrag. Dies ist z. B. bei einem langen Anfahrtsweg zur Arbeit der Fall.

Die Union stellt ihren Vorschlag so dar, als ob die Arbeitslosen die ersten 100 Euro behalten dürften. Dies ist irreführend. Denn der Pauschbetrag soll schließlich die Mehrausgaben für die Jobaufnahme abdecken.

Auch die Überlegungen des Wirtschaftsministeriums, wonach die ersten 100 Euro anrechnungsfrei bleiben sollen, berücksichtigen diese Mehrausgaben nicht.

Diese schwarz-rote Mogelpackung lehnen wir ab. Die Hinzuverdienstregelung muß so gestaltet werden, daß sich Arbeit lohnt. Wir fordern daher einen Grundfreibetrag von 240 Euro. Ein Arbeitsloser könnte dann 240 Euro seines Zuverdienstes behalten. Zugleich würden Fehlanreize zur Aufnahme eines 1-Euro-Jobs vermieden.

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