Hartz IV und die Wohnkostenübernahme
Restriktive "Angemessenheitsgrenzen" bei den Wohnkosten bedrohen in zahlreichen Regionen die Wohnung bzw. die Grundsicherung von Alg-II-Empfängern --- Informationen zur Kostenbernahme für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
--> Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II - Übersicht von Frieder Claus, Referat Wohnungslosenhilfe und Armut im Diakon. Werk Württtemberg, Stand 19.02.05 (externer Link zur Pdf-Datei, 73 kB)
--> Probleme mit den Kosten der Unterkunft bei ALG-II-Bezieher/innen - Brief des Mietervereins Bochum vom 07.06.05 an die Entscheidungsträger der Stadt Bochum zu den auftretenden Problemen für Alg-II-Betroffene bei der Wohnkostenübernahme durch die ArGE
--> ALG II und Heiz-/Warmwasserkosten: Pauschalabzug für Warmwasser ist rechtswidrig!
--> Hartz IV und die Folgen: Wohnkosten, Zwangsumzüge und Alg II - Mieterbund erwartet massenhafte Zwangsumzüge / Willkürliche Entscheidungen über »angemessene« Wohnungsgröße / Chaos und lähmende Unsicherheit bei der Wohnkostenübernahme / "Ein halbes Jahr Atempause" - Gespräch mit Rainer Stücker vom Mieterverein Dortmund / Sozialamt Dortmund zu Wohnkostenübernahme und Umzügen bei Alg II
Quelle: Sozialpolitische Infos von Frieder Claus, 06.05.2005
http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos
Sicherung der Wohnung
Marktfremde "Angemessenheitsgrenzen" von Wohnkosten bedrohen in zahlreichen Regionen die Wohnung als existenzielle Säule, denn ohne Wohnung ist alles andere nichts.
Eine gute Vorgabe hat jetzt z.B. Stuttgart geliefert. Die Grenzen für die Kaltmiete wurden (baujahrsgerecht) an den aktuellen Mietspiegel angepasst. Kürzungsverfahren sind in einer 1. Phase auf Mieten gerichtet, die mehr als 80% über der Grenze liegen. Im zweiten Halbjahr werden die Mieten erfasst, die 20-80% über der Grenze liegen. Alle anderen erhalten einen Aufschub bis Ende 2005.
Berlin hat einen Entwurf für eine Begrenzung der Brutto-Warmmiete vorgelegt. Damit werden auch Neben- und Heizkosten begrenzt. Folgende Werte sind vorgesehen:
1-Personen-Haushalt: 360 €
2-Personen-Haushalt: 444 €
3-Personen-Haushalt: 542 €
4-Personen-Haushalt: 619 €
5-Personen-Haushalt: 705 €
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 €. Die Wohnkosten werden grundsätzlich für ein Jahr in der tatsächlichen Höhe übernommen. Abgesenkt wird erstmalig ab 1. Januar 2006.
Bei bestehendem Wohnraum können in besonders begründeten Einzelfällen die Richtwerte um bis zu 10 % überschritten werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, über 60-jährige Hilfeempfangende und Familien mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit mindestens 15-jähriger Wohndauer. Zweckentsprechend genutzte behindertengerechte Wohnungen – insbesondere für Rollstuhlbenutzer/-innen – werden in der Regel als angemessen bewertet.
Ergibt die Prüfung eine Überschreitung, wird aufgefordert, die Kosten innerhalb von 6 Monaten zu reduzieren. In besonderen Fällen kann die Frist auf bis zu 12 Monate erweitert werden. Einer Aufforderung zum Wohnungswechsel muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Zeitraum von in der Regel 2 Jahren vorangehen. Laut Senatorin Dr. Knake-Werner sollen damit fast 80 % des Berliner Wohnungsbestandes verfügbar sein (!).
Teilweise nicht bekannt ist, dass die zu übernehmenden Wohnkosten jetzt auch einmalige Aufwendungen wie Kaution, Brennstoffbeschaffung, Wohungsrenovierung u.a. umfassen. Wichtige Bestimmungen zum Schutz der Wohnung finden Sie in der Anlage *KdU §22 SGBII.doc* unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/