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Arbeitslose haben Anspruch auf Heizkosten-Übernahme

Ein 'Hartz-IV'-Empfänger hat Anspruch auf die Erstattung der tatsächlichen Heizkosten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil und gab damit der Klage einer 48-jährigen Langzeitarbeitslosen aus Meschede statt.

Die Stadt hatte nur eine Pauschale bewilligt. Dagegen hatte die Frau erfolglos Widerspruch eingelegt und dann auf Übernahme ihrer wirklichen Kosten geklagt. Dem entsprach das Gericht nun und bestätigte einen Anspruch auf Übernahme der real entstandenen Heizkosten.

Quelle: wdr.de vom 27.04.07

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