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ARGE-Kunden sollen vor den Kadi ziehen

Der Mieterverein und das Arbeitslosenzentrum Dortmund auf der einen und die JobCenter ARGE auf der anderen Seite liegen weiterhin im Clinch in Sachen Kostenübernahme für eine Wohnungsrenovierung.

"Im Wesentlichen stellt sich die ARGE auf den Standpunkt, dass Kosten der Renovierung, als einmalige Leistungen, mit dem Auslaufen des Bundessozialhilfegesetzes abgeschafft worden seien", berichtet Holger Gautzsch, Rechtsanwalt beim Mieterverein. Diese Auffassung sei aber von Gerichten mehrfach widerlegt worden, z.B. habe das Bundessozialgericht deutlich entschieden, dass im Bereich der Wohnungskosten einmalige Leistungen keineswegs abgeschafft wurden. Die ARGE stelle sich auf den Standpunkt, dass sie derartige Kosten erst dann übernehmen müsste, wenn ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichtes vorläge.

Bis dahin erhalten betroffene Mieter Renovierungskosten als Darlehen. D.h. die anfallenden Kosten werden zwar übernommen, das Darlehen wird jedoch ratenweise mit den in den folgenden Monaten erfolgenden Zahlungen der Regelleistungen verrechnet. "Faktisch stellt dieses eine rechtswidrige Kürzung der Regelleistung dar", meint Gautzsch.

Um diesen rechtlichen Konflikt zu lösen, hatten das Arbeitslosenzentrum und der Mieterverein der ARGE vorgeschlagen, die Rückzahlung der gewährten Darlehen zu stunden. "Für die ARGE hätte es viel Aufwand eingespart, wenn Mietern zwar einerseits ein Darlehen über Renovierungskosten gewährt würde, die Rückzahlung allerdings gestundet würde, bis das Bundessozialgericht entschieden hat", erläutert Gautzsch. Die ARGE haben den Vorschlag abgelehnt. "Vor diesem Hintergrund raten wir allen Betroffenen, ihre Rechte vor dem Sozialgericht durchzusetzen. Gegen die Rückzahlung eines Renovierungsdarlehns kann Widerspruch eingelegt werden", rät Holger Gautzsch.

"In der täglichen Praxis versuchen wir, im Einzelfall den betroffenen Menschen entgegenzukommen und Lösungen zu finden", erklärt dazu Markus Schulte, Pressesprecher der ARGE. Pauschal, wie es der Mieterverein wünsche, könne die ARGE nicht vorgehen. Grundsätzlich halte man an der Auffassung fest, die ausstehenden Urteile des Bundessozialgerichts abzuwarten.

Quelle: Ruhr Nachrichten vom 20. Dezember 2007

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