ARGE mildert Sanktionen bei Jugendlichen
In die Kleinkriminalität oder Verschuldung will die JobCenter ARGE Jugendliche aufgrund von Sanktionen nicht treiben.
Eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte festgestellt, dass vor allem die komplette Streichung von Hartz IV-Leistungen junge Leute in die Verschuldung zwinge oder Kleinkriminalität fördere. „Wir haben die beschriebenen Folgen bereits erkannt und schon im Jahr 2009 eine Geschäftsanweisung erlassen, die die Sanktionen für Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren abmildert“, erklärt ARGE-Pressesprecher Christian Scherney.
Regelsatz und Unterkunftskosten
Sanktionen werden ausgesprochen, wenn der Jugendliche etwa Eingliederungsvereinbarungen nicht einhält, seinen Meldepflichten oder einem Vorstellungsgespräch nicht nachkommt. Grundsätzlich erhalte auch der Jugendliche weiter Leistungen, dessen Regelsatz und Unterkunftskosten voll gemindert worden sind, und zwar in Form von Lebensmittelgutscheinen.
„Gleichzeitig wird das Angebot eröffnet, die Sanktion von drei Monaten auf sechs Wochen zu reduzieren oder auch die Senkung der Unterkunftskosten zurückzunehmen und es bei der Absenkung des Regelsatzes zu belassen, wenn der Jugendliche gewillt ist, künftig alles zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden“, betont der Pressesprecher.
Die Stromkosten werden laut Scherney auch während der Sanktionsphase unmittelbar an den Stromversorger gezahlt, um Verschuldung und Kappung der Energiezufuhr zu vermeiden.
Jugendliche bleiben in der Sozialversicherung
Gleichzeitig bleiben Jugendliche in der Sozialversicherung. Verweigere sich jemand allerdings völlig, werde die Unterstützung komplett gestrichen. Das seien aber nur Einzelfälle. Sobald der Betroffene Einsicht zeige, könne er wieder mit Hilfe rechnen, so Scherney.
Quelle: RN vom 21.05.10