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Berechnungen der Bundesregierung fachlich zweifelhaft

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert 20-prozentige Anhebung des Regelsatzes bei Alg II und Sozialhilfe.

Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe muss nach neuesten Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden. "Der derzeit geltende Satz von 345 Euro reicht nicht aus, um Armut zu verhindern, sondern treibt Menschen in soziale Not", sagte DPWV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider am Dienstag in Berlin.

Er kritisierte, dass bei der jüngsten Regelsatzberechnung der Bundesregierung auf Grundlage der Einkommensverbrauchsstichprobe (EVS) von 2003 Kürzungen bei einzelnen Ausgabepositionen vorgenommen wurden, die fachlich nicht begründbar seien und mit dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen nichts zu tun hätten. Damit sei nicht einmal ein Rest an gesellschaftlicher Teilhabe möglich.

"Ausgaben für Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht oder Kursgebühren sind völlig unter den Tisch gefallen", kritisierte Schneider. Bei den Posten Gesundheit, Nachrichtenübermittlung und Transport seien nicht vertretbare Abschläge vorgenommen worden.

Zudem habe das Arbeitsministerium bei der Berechnung des aktuellen und zugleich künftigen Regelsatzes die Preissteigerungen zwischen 2003 und 2006 in Höhe von drei Prozent nicht berücksichtigt. Es kopple ihn vielmehr an die Rentenentwicklung mit der Folge, "dass Kaufkraftverluste bewusst einkalkuliert werden und die letzte Sicherung vor Armut faktisch aufgegeben wird", so Schneider. "Die Dynamik der Spaltung von Arm und Reich in dieser Gesellschaft wird damit weiter zunehmen", sagte der Hauptgeschäftsführer des DPWV.

Er forderte daher neben einer Anhebung der Regelsätze um ein Fünftel eine Fortschreibung, die sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht am Rentenwert orientiere. Zudem müsse ein Bemessungssystem erarbeitet werden, das die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen und Kindern sachgemäß abbilde. Derzeit werde der Regelsatz für Kinder (207 Euro) von dem der Erwachsenen abgeleitet.

Quelle: www.paritaet.org


Unter www.paritaet.org gibt es dazu u.a. die Expertise des DPWV mit dem Titel "Zum Leben zu wenig..." als pdf-Datei



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