Burghausen gewährt Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger
Die bayrische Stadt Burghausen gewährt laut einer amtlichen Mitteilung ihren Mitbürgern, die ALG-II oder Sozialhilfe beziehen, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 80 EUR und für jedes weitere Haushaltsmitglied 60 EUR.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland ruft alle anderen Kommunen zur Nachahmung auf, da die Regelsatzverordnung keinen Extrabetrag für das Weihnachtsfest vorsieht. Vorsorglich sollten Betroffene einen zusätzlichen Antrag einreichen, um einen Beitrag zu Weihnachten zu erhalten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt auf den Internetseiten einen Musterantrag zur Verfügung.
Dass der weihnachtliche Gabentisch nicht unbedingt äußerst karg ausfallen muss, zeigt die bayrische Stadt Burghausen, die ihren sozial schwachen Mitbürgern eine Weihnachtsbeihilfe gewährt. In einer amtlichen Mitteilung weist die Stadt die Bezieher von ALG-II und Sozialhilfe auf diese Möglichkeit hin. „Dieses ist ein positives Beispiel dafür, dass sich eine Stadt zu ihrer sozialen Verantwortung bekennt und christliche Werte nicht nur als Lippenbekenntnisse verstehen. Deshalb möchten wir diese Stadt herausstellen. Bislang haben wir leider nur besonders negative Beispiele von Arbeitslosenfeindlichkeit anführen können und entsprechend negative Auszeichnungen verliehen.
„Die Stadt Burghausen zeigt allerdings, dass es auch innerhalb der Hartz-IV-Gesetzgebung - selbst bei konformer Auslegung - noch Spielräume gibt. Angesichts der Regelsätze handelt es sich nicht um Bettelei, sondern um berechtigte Ansprüche“, so Behrsing, Sprecher der Initiative. Laut der Initiative enthält die Regelsatzverordnung, die für ALG-II und Sozialhilfe gleich ist, keine Berücksichtigung für das Weihnachtsfest. Sämtliche Positionen seien nur auf den notwendigsten Lebensbedarf zugeschnitten und Ansparungen für Weihnachten ausgeschlossen. Ein gewisser Betrag müsse monatlich für Renovierungen, notwendige Anschaffungen und Reparaturen zurückgelegt werden. „Burghausen wird deshalb diese Woche eine Urkunde erhalten, die unsere Wertschätzung ausdrückt“, sagte Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland in Bonn.
„Wir raten allen Betroffen, bei ihren zuständigen Behörden einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe zu stellen und hoffen, dass viele dem Beispiel der Stadt Burghausen folgen. Der Öffentlichkeit sollte endlich bekannt sein, dass der Regelsatz nicht die tatsächlichen Lebenshaltungskosten von 2005 berücksichtigt, sondern sich an den Kosten von 1998 orientiert. Auch hat der Gesetzgeber Anlässe, wie Weihnachten schlichtweg übersehen“, so Martin Behrsing.
Einen entsprechenden Antrag auf Weihnachtsbeihilfe hält das Erwerbslosen Forum Deutschland auf seinen Internetseiten bereit. Dieser braucht nur noch mit den persönlichen Daten versehen werden. Das Forum möchte eine Liste von den Kommunen erstellen, die solchen Anträgen wohlwollend gegenüber stehen und denen, die diese ablehnen oder gar die Antragsannahme
verweigern. Um entsprechende Infos wird gebeten.
Weitere Infos erhalten Sie unter: http://www.erwerbslosenforum.de