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Der Alg-II Regelsatz ab 1.07.2008

Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen enthalten? Aufgedröselt hat das die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.

Regelleistungen (ab 1.7.2008), aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen

    Alleinstehender Erwachsener Kind ab 14 Jahre   Kind bis 13 Jahre
    100% 80% 60%
1/2 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 129,52 103,62 77,71
3 Bekleidung und Schuhe, darunter u.a. 34,84 27,87 20,90
         Bekleidung   20,94 16,75 12,56
         Schuhe   7,47 5,97 4,48
4  Wohnen, Energie, Instandhaltung  26,24 20,99 15,74
5  Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. – gegenstände, darunter u.a 25,08 20,06 15,05
         Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen 1,40 1,12 0,84
         Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler 1,56 1,25 0,93
6 Gesundheitspflege 12,89 10,31 7,73

7

Verkehr, darunter u.a. 15,70 12,56   9,42
        Kauf von Fahrrädern 0,68 0,55 0,41
        Fahrkarten für Bus und Bahn (ohne Reisen)   11,23 8,99 6,74
 8   Nachrichtenübermittlung, darunter u.a. 30,78 24,62 18,47
        Telefon- , Faxgebühren    23,62 18,90   14,17
         Internet, Onlinedienste       3,16     2,53   1,90
9   Freizeit, Unterhaltung, Kultur, darunter u.a.   39,93 31,95  23,96
         Spielwaren und Hobbys 1,29 1,03    0,78
         Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen   bzw. -einrichtungen 6,38 5,10 3,83
         Bücher und Broschüren   5,57 4,45     3,34
         Schreibwaren, Zeichenmaterial  2,77 2,21 1,66
 10   Bildung      0,00    0,00    0,00
 11  Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen   8,31   6,65   4,99
 12  Andere Waren und Dienstleistungen, darunter u.a.   27,24   21,79  16,34
         Gebrauchsgüter für die Körperpflege    3,09  2,47    1,86
         Haarpflege-, Rasiermittel, Toilettenpapier u. ä      6,17      4,93    3,70
   Summe gerundet   351  281  211
                                                                        

Erläuterungen

Alle Angaben beziehen sich auf die ab dem 1.7.2008 geltenden Regelleistungen:

  • Alleinstehende Erwachsene = 351 Euro
  • Kinder bis 13 Jahren = 211 Euro
  • Kinder ab 14 = 281 Euro


Die fettgedruckten und nummerierten Ausgabenpositionen entsprechen den so genannten Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Sie ergeben in der Summe die Regelleistungen.

Die eingerückten Zeilen sind ausgewählte Beispiele aus den einzelnen Bereichen. Tatsächlich enthält die EVS viel mehr Unterpunkte. D.h. die Beispiele ergeben zusammengezählt nicht die korrekten Summen.

Als Quelle für die Auflistung haben wir eine Sonderauswertung des BMAS zur EVS 2003 benutzt (Drucksache 16(11286). Sie stellt die offizielle Herleitung und Begründung für die damalige Eckregelleistung von 345 Euro dar. Die darin enthaltenen Werte haben wir entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Eckregelleistung um 6 Euro (= 1,74 %) entsprechend erhöht. Die Werte für die Kinder ergeben sich aufgrund der pauschalen Prozentanteile von 60 bzw. 80 %.

pdf zum 'runterladen und ausdrucken

Quelle: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

 

Harald Thomé und Frank Jäger (die Herausgeber des Leitfadens Alg II/Sozialhilfe von A-Z) kommen zu etwas anderen Ergebnissen. Mehr dazu ...

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