Dienstanweisungen der Bundesagentur f.A. zu ALG 2
Tacheles verklagt die BA auf Herausgabe der Dienstanweisungen zum SGB II / SGB III Die BA versucht mit Verzögerungstaktik den IFG Antrag abzuwehren. Der Verein ist nicht bereit sich weiter verschaukeln zu lassen und versucht jetzt die BA per Eilklage zur Herausgabe der Dienstanweisungen zu zwingen. Jetzt versucht die BA, das selbst zu veröffentlichen:
"Die Bundesagentur für Arbeit stellt Ihnen auf dieser Seite ihre
Internen Regelungen zur Ansicht zur Verfügung. Die Bundesagentur für
Arbeit setzt damit auch die Anforderungen des § 11
Informationsfreiheitsgesetz um.
Insbesondere die
Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen sowie die
Durchführungsanweisungen dienen als Richtlinien für die tägliche
Arbeit. Richtlinien können jedoch immer nur eine Rahmenregelung bieten
und nicht bereits im Vorfeld jeden Einzelfall berücksichtigen. Daher
stehen Ihnen für Ihre Detailfragen sowie
Ihre auf den Einzelfall
bezogenen Anliegen und Wünsche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Agenturen für Arbeit vor Ort mit ihrem Fachwissen gern zur Verfügung.
Hinweise:
1.
Dieses Serviceangebot der Bundesagentur für Arbeit ist neu und daher
noch im Aufbau. Es wird laufend vervollständigt und aktualisiert. Bei
zeitlichen Überschneidungen gilt die Fassung, die zum jeweiligen
Zeitpunkt Gültigkeit besaß oder besitzt. Im Zweifelsfall gehen die
gesetzlichen Regelungen vor.
2. Die Bundesagentur für Arbeit ist
Urheberin der Internen Regelungen. Es gelten die Vorschriften des
Urhebergesetzes. Eine Nutzung oder Vervielfältigung zum Gebrauch mit
Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gestattet. Für die inhaltliche
Richtigkeit bei der Vervielfältigung durch Dritte übernimmt die
Bundesagentur für Arbeit keine Verantwortung."
Wenn man sich dann weiter durchklickt, funktioniert allerdings noch überhaupt nichts.
Weitere Infos bei Tacheles
Quelle: Infodienst der Unabhängigen Sozialberatung Bochum; Rottstr. 31; 44793 Bochum