Arbeitsplatzvernichtung durch Ein-Euro-Jobs / "Ein-Euro-Jobber" sollen ohne Rechte bleiben / "Run" auf Ein-Euro-Jobs?
Bundesweit wird mit bis zu einer Million Billiglöhnern gerechnet. --- # --- Wirtschaftsministerium gibt Gefährdung regulärer Beschäftigung im Reinigungsgewerbe zu --- # --- Juristen raten Personalräten im öffentlichen Dienst, Mitbestimmungsrecht zu reklamieren. --- # --- Aus welchen Quellen speist sich der "Run" auf Ein-Euro-Jobs ? --- # --- (Artikel in "junge Welt" vom 26.11. und 12.11.04)
--> Arbeitsplatzvernichtung durch Ein-Euro-Jobs - Bisher bereits über 46000 Erwerbslose in Billigjobs vermittelt. Wirtschaftsministerium gibt Gefährdung regulärer Beschäftigung im Reinigungsgewerbe zu - "junge Welt"-Bericht vom 26.11.04
--> Ein-Euro-Jobber sollen ohne Rechte bleiben - Verband demokratischer Juristen (VDJ) zu den Ein-Euro-Jobs - Personalräte alarmieren! - Bericht von Hans Peter in "junge Welt" vom 12.11.04
RECHTE UND FAKTEN [Quelle: "junge Welt" vom 12.11.04]
Der »Run« auf Ein-Euro-Jobs
In den Medien mehren sich jetzt Berichte über eine starke »Nachfrage« nach solchen Jobs. Dieser »Run« dürfte sich in den nächsten Wochen noch verstärken. Er speist sich aus mehreren Quellen.
- Sogenannte Ein-Euro-Jobs werden schon jetzt angeboten, ihre Annahme ist aber - noch - freiwillig.Ab 1.1.2005 wird ihre Annahme Pflicht. Wer alsALG-ll-Bezieher dann einen solchen Job verweigert, riskiert Sanktionen, bei Menschen unter 25 Jahren bis zurVerweigerung jeder Geldzahlung. Sie erhalten dann lediglich noch Lebensmittelgutscheine und - vielleicht - die Miete. Kein Wunder also, daß insbesondere junge Leute, die schon jetzt kaum Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sehen, nun versuchen, dann wenigstens solche »Ein-Euro-Jobs« zu bekommen, die sie sich selbst ausgesucht haben. Aber auch ältere Arbeitslose machen sich auf die Suche nach solchen, halbwegs erträglichen »Stellen«.
- Auch das zweite Motiv ist vom Gesetzgeber künstlich geschaffen. Denn die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose werden ab 1. Januar 2005 schlechter. Bisher konnten Bezieher von Arbeitslosenhilfe - dem künftigen ALG II - mit Nebenjobs von maximal 15 Stunden pro Woche ihr Einkommen um monatlich bis zu 154 Euro aufbessern.
- Diese Chance ist ab 1. Januar 2005 gestrichen. Ab dann gilt: Von 400 Euro Nebenverdienst darf ein ALG-ll-Bezieher maximal 15 Prozent behalten. Von einem »165-Euro-Job« bleiben so nur etwa 25 Euro übrig. Zusätzlich zur Absenkung ihrer Arbeitslosenhilfe aufALG-ll-Niveau verlieren also die Betroffenen nächstes Jahr diese Zuverdienstmöglichkeit fast völlig.
- Anders beim Ein-Euro-Job. Da der rechtlich nicht als »Arbeit« gilt - sonst wären solche auf Zwang beruhenden Jobs offensichtlich Zwangsarbeit und damit rechtswidrig - gilt auch das Einkommen nicht als Arbeitseinkommen, sondern als »Mehraufwandsentschädigung« - ähnlich wie z.B. die Entschädigung für ehrenamtliche Trainer im Verein. Diese „Entschädigung“ darf der Ein-Euro-Jobber deshalb behalten. Kein Wunder, daß Arbeitslosenhilfebezieher bei solcher Lage der Dinge versuchen, solche Jobs zu bekommen. (jW)