Die Gratis-Konkurrenz
Ein-Euro-Jobs sollen den Langzeitarbeitslosen helfen. Der Erfolg ist umstritten, die Nebenwirkungen sind beträchtlich. Die Praxis zeigt: Die Billigjobs vernichten Arbeitsplätze
Deutschlands Langzeitarbeitslose machen sich unentbehrlich. Wenn in Hamburg am Abend die letzten Bildungshungrigen aus der Volkshochschule im Harburg Carrée schlendern, ist es ein Arbeitsloser, der die Türen schließt, alle Räume kontrolliert und die Alarmanlage in Betrieb nimmt. Die städtischen Theater in Chemnitz suchten um den Jahreswechsel einen Theatermaler. Die Stelle blieb frei. Stattdessen malt jetzt ein arbeitsloser Kunstmaler an den Kulissen. Überall in Deutschland werkeln Arbeitslose in kommunalen Wirtschaftsbetrieben und Altenheimküchen. Sie wickeln und füttern Kleinkinder in Kitas, sie streichen Schultoiletten, sie putzen in Krankenhäusern. Sie trennen Müll in Recyclinghöfen, begleiten Behinderte zum Einkaufsbummel, renovieren Baudenkmäler und gehen in Altenheimen den Pflegerinnen zur Hand. Überall in Deutschland sind Langzeitarbeitslose bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfeorganisationen sehr gefragt. Und viele leisten hervorragende Arbeit.
Seit die Hartz-IV-Gesetze zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, treibt die Verwaltung der Arbeitslosen in Deutschland immer seltsamere Blüten. Erst in der vergangenen Woche rügte der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag die Arbeit der so genannten Arges, der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur, die nun vor Ort die Arbeitslosen verwalten und vermitteln. Nach dem Urteil des Bundesrechnungshofes sind die neu gegründeten Behörden mit ihrer Arbeit völlig überfordert. Arbeitslose warten monatelang auf erste Vermittlungsbemühungen des Amtes, die Anträge auf Arbeitslosengeld II werden schlampig geprüft. Gravierende Mängel hat der Rechnungshof auch bei der Handhabung der Ein-Euro-Jobs festgestellt. Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen: Die Vermittler hätten keine verlässlichen Kenntnisse gehabt, was ihre Arbeitslosen in diesen Ein-Euro-Jobs überhaupt tun.
Wie brisant die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs in Sachen Ein-Euro-Jobs sind, erschließt sich erst auf den zweiten Blick. Mit den Ein-Euro-Jobs – im Amtsdeutsch »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« – hat der Gesetzgeber de facto ein attraktives Angebot unschlagbar günstiger Arbeitskräfte vor allem für kommunale und gemeinnützige Arbeitgeber geschaffen. Im Gegensatz etwa zu Mitarbeitern aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) kostet der Ein-Euro-Jobber seinen Arbeitgeber nämlich gar nichts. Das gab es auch vor Hartz IV. Bis zu 200.000 Sozialhilfeempfänger schickten die Ämter damals in Eingliederungsjobs, um sie wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen. Geändert hat sich: Statt der Problemfälle vom Sozialamt bekommt man heute kostenlos auch hoch qualifizierte und hoch motivierte Hilfskräfte – vom gestandenen Handwerker über die pädagogische Fachkraft bis hin zu Informatikern oder Ingenieuren. Dass diese Ein-Euro-Jobber die Arbeit ganz normaler Mitarbeiter erledigen, könnte nur durch gewissenhafte Kontrolle und Aufsicht der Arbeitsverwaltung verhindert werden. Diese Kontrolle, sagt nun der Bundesrechnungshof, hat in 75 Prozent der Fälle versagt. Damit aber stehen die Ein-Euro-Jobs in dringendem Verdacht, Arbeitsplätze zu vernichten. Von Eva-Maria Thoms
Quelle: die Zeit vom 01.06.2006