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Erneute Computerpanne bei Hartz IV - Auszahlungsprobleme Anfang Dezember möglich

Nürnberg/Bonn – Nach einem Softwareupdate der Hartz IV-Software «A2LL» müssen sich zahlreiche Hartz IV-Betroffene darauf einstellen, dass es Anfang Dezember zu verzögerten Auszahlungen kommen kann. Dies bestätigte die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit gegenüber dem Onlinepresseportal «PR-SOZIAL» des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Davon betroffen seien Arbeitslosengeld II-Empfänger, die einen Änderungs-,  Neu-, oder Veränderungsantrag gestellt hätten. Unveränderte laufende Leistungen sollen jedoch nicht betroffen sein. Der Softwareupdate wurde am vergangen Wochenende durchgeführt worden. Insgesamt soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Update äußerst erfolgreich gelaufen sein. Allerdings wäre das «Antwortverhalten» der Hartz IV-Software sehr verlangsamt. Nach Informationen von «PR-SOZIAL» klagen zahlreiche Sachbearbeiter in den ARGEN, dass sie auf ihren Bildschirmen nur einen blauen Balken sehen würden. Ein anderer klagte darüber: «Beim Aufrufen eines Falls erschien bei mir eben der Name Donald Duck».

Hartz IV-Empfänger, die Anfang Dezember kein Geld überweisen bekommen haben, könnten sich bei den ARGEN Barauszahlungen geben lassen, so eine Mitarbeiterin der BA gegenüber «PR-SOZIAL». Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezweifelt allerdings, ob dies in den meisten Hartz IV-Behörden so problemlos möglich ist. «Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Barauszahlungen nur mit großer Beharrlichkeit möglich sind. Es scheint aber, dass die erneute Aktion von der Initiative «Agenturschluss» einen Zahltag an der ARGE Köln am 3. Dezember durchzuführen genau richtig sein wird. Auch bei der Aktion «Zahltag» Anfang Oktober hat sich gezeigt, dass nur der massive Druck von Erwerbslosen  - auch gegen eine Hundertschaft der Polizei - Barauszahlungen ermöglicht haben.»

Das Erwerbslosen Forum Deutschland rät allen Betroffenen, die zu Monatsanfang kein Geld auf ihrem Konto haben, spätestens am 3. Dezember bei ihren Behörden auf einen Barauszahlung bestehen sollten. Ratsam wäre auch, dass diese Personen sich jemand zur Begleitung mitnehmen würden und sich nicht damit abfinden lassen sollten, dass Barauszahlungen grundsätzlich nicht möglich wären. «Zumindest einen Barscheck kann jede Behörde ausstellen», so Behrsing in Bonn.

Quelle (und weitere Informationen): http://www.erwerbslosenforum.de

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