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Freiwillig versichern nun möglich

Die Agentur für Arbeit Dortmund informiert über die Änderungen, die ab dem nächsten Jahr gelten. So ist ab 1. Februar für bestimmte Personen neuerdings die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich.

Zeiten dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld heran gezogen werden. Versicherungsberechtigt sind:

  • Pflegepersonen, die Angehörige der Pflegestufen I bis III mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens vierzehn Stunden pflegen,
  • Selbstständige, die mindestens fünfzehn Stunden tätig sind und
  • Arbeitnehmer, die außerhalb der EU im Ausland beschäftigt sind.


Zwölf Monate

Wichtig ist, dass diese Personen innerhalb der letzten zwei Jahre unmittelbar vor der freiwilligen Weiterversicherung zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der oben genannten Tätigkeiten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Für Personen, die im Ausland beschäftigt sind, ist die Agentur für Arbeit des letzten Wohnsitzes zuständig.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung kann monatlich oder als Jahresbeitrag geleistet werden.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in Unternehmen wird bis Ende 2006 verlängert. Jeweils bis 31.12.2007 werden die Regelungen zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer und die Übernahme von Beiträgen für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer verlängert. (wird fortgesetzt - ).

Quelle: Ruhr-Nachrichten vom 30.12.05

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