GEZ: Bereicherung an Hartz-IV-Empfängern
Datenneugier und unberechtigtes Abkassieren sind an der Tagesordnung. Bonn. Scharfe Kritik übt das Erwerbslosen Forum Deutschland an den Tricks der Gebühreneinzugzentrale. Zahlreiche ALG-II-Empfänger müssen zu unrecht Rundfunkgebühren bezahlen. Die GEZ beachtet keine Härtefallregelung.
Der Initiative liegt ein Fall vor, wonach jemand 346 EUR statt 345
ALG-II erhält und dem deshalb die Befreiung der Gebührenpflicht
verwehrt wurde. Auch erhebt die GEZ eine Vielzahl von persönlichen
Daten, die für eine Gebührenbefreiung nicht notwenig sind.
Arbeitslosengeld-II Empfänger sind grundsätzlich von den Rundfunkgebühren befreit, wenn sie einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. So sollte es nach dem Gesetz sein. Die Realität stellt sich jedoch für viele Hartz-IV-Empfänger anders da. Die GEZ hat ihre bisherige Praxis 2005 geändert, mit der Folge, dass eine Befreiung von den Rundfunkgebühren erst für den Folgemonat ab Antragstellung möglich ist. „Zahlreiche Betroffene mussten deshalb für den Monat Januar Rundfunkgebühren bezahlen, weil ihre ALG-II-Leistungen erst im Januar mit schriftlichem Bescheid bewilligt wurden. Wir halten das für eine völlig ungerechtfertigte Bereicherung auf Kosten der Betroffenen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen Unterlagen vor, wonach eine Gebührenbefreiung wegen 1 EUR befristeten Zuschlag auf das ALG-II versagt wurde. Grundsätzlich werden ALG-II-Empfänger mit einem befristeten Zuschlag zum ALG-II (Übergang vom ALG-I zum ALG-II) nicht von der Rundfunkgebühr befreit. „Hier zeigt sich deutlich, dass die GEZ die Härtefallregelungen überhaupt nicht anwendet, denn zweifelsohne liegt hier ein Härtefall im Sinne des § 6 RgebStV vor. In der Regelsatzverordnung zum ALG-II sind keine Rundfunkgebühren vorgesehen. Dieser Mann ist nun wegen einem EUR bestraft und muss monatlich 17 EUR an die GEZ entrichten, wenn er durch Radio oder TV informiert sein will“, so Behrsing.
Das
Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der GEZ erhebliche Datenneugier
vor. Danach müssen Antragsteller ihren kompletten Leistungsbescheid als
beglaubigte Kopie beilegen. „Die GEZ erhält so viele sensible Daten,
die für eine Befreiung von der Gebühr keineswegs erforderlich sind.
Dies können Informationen über die Wohnsituation, Sucht- oder
Gesundheitsprobleme oder eine Schwangerschaft der Antragsteller sein.
Dies verstößt eindeutig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und
dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, so Martin Behrsing.
Die Initiative fordert von der GEZ dringend Regelungen und die
Beachtung, dass der Regelsatz des ALG-II keine Rundfunkgebühren
vorsieht. Diese dürften durch „Austricksen“ durch die GEZ erhoben
werden. - Martin Behrsing
Quelle: http://www.erwerbslosenforum.de