GEZ-Bescheinigungen
Ab Juli 2009 will die Arbeitslosenverwaltung mit jedem Arbeitslosengeld II Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.
Die Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren soll sich der Aufwand für die Leistungsbezieher reduzieren. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.
Die Regelung ist immerhin eine Regelung in die richtige Richtung und bedeutet, die Beglaubigung des ALG II – Bescheides entfällt. Forderung sollte aber sein, bei SGB II + SGB XII – Bezug automatische GEZ-Befreiung.
PM der BA dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2009/Presse-09-052.html