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GEZ hetzt Kuckuckskleber auf Arbeitslose

Ein Arbeitsloser aus Dortmund hat Bescheide von der Gebühreneinzugszentrale erhalten - obwohl er von den Zahlungen befreit ist. Grund waren Probleme mit Fristen. Zum Schluss stand sogar der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Wenn Dietmar K. an die GEZ denkt, bekommt er einen dicken Hals. „Ich bin von der Zahlung befreit. Und trotzdem schicken sie mir den Gerichtsvollzieher auf den Hals.” Was ist passiert? K. bezieht Arbeitslosengeld 2 und ist daher von der Zahlung der Fernsehgebühren befreit, wenn er diese Freistellung beantragt.

Keine rückwirkenden Freistellungen

Alle halbe Jahre muss diese verlängert werden - mit der Vorlage des Bescheids von der Jobcenter ARGE. Das Problem: Die Bescheide kommen zu spät. Im letzten Fall hatte Dietmar K. die Weiterzahlung Anfang November beantragt. Die Bewilligung erreichte ihn Mitte Dezember - rückwirkend zum 1. des Monats. Die Kopie des Bescheids muss er gegen Gebühr beglaubigen lassen oder das Original zur GEZ schicken. Allerdings stellt die niemanden rückwirkend frei: Für Dezember soll K. also zahlen und ärgert sich zurecht. „Was kann ich dafür, wenn die ARGE und die GEZ nicht miteinander klarkommen und soviel Bürokratie veranstalten.”

Dass es auch anders geht, zeigt das Sozialamt. Denn deren Kunden bekommen den Leistungsbezug bestätigt. Diese Schreiben gehen dann per städtischer Sammelpost an die GEZ, berichtet Stadtsprecherin Anke Widow. Die Sozialhilfebezieher müssen sich also um nichts kümmern und bekommen die Freistellung für ein Jahr (!) von der GEZ nach Hause geschickt.

ARGE: Vorsorglicher Antrag möglich

Die ARGE erklärt: Die Kunden könnten statt einer beglaubigten Kopie auch das Original schicken. „Um eine Lücke in der Gebührenbefreiung zu vermeiden, können sie einen vorsorglichen Antrag stellen”, betont ARGE-Sprecher Christian Scherney. „Der Bewilligungsbescheid kann dann nachgereicht werden.” Also doppelter Aufwand und doppeltes Porto - und das alle sechs Monate. Warum die ARGE nicht gleich ein Duplikat für die GEZ fertigt oder ebenfalls eine Sammelpost macht? „Das ist nicht möglich.”

Dietmar K. hilft das nichts. Er soll zahlen, plötzlich auch Fehlzeiten früherer Jahre berappen, die nach seiner Aussage längst ausgebucht seien. Wie dreist die GEZ dabei vorgeht, zeigt eine Zahlungsaufforderung: Zum 15. des Monats sollte er die 17,03 Euro plus die Altforderungen begleichen. Doch bereits am 13. stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Der ging wieder, weil nichts zu pfänden war.

Quelle: WR vom 18.03.09

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