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"Härtefälle" bei Hartz IV: Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung nun auch für Langzeitarbeitslose ohne Alg II / SoVD deckt weitere "massive Ungleichbehandlung" auf

Die neue Härtefallregelung bez. Kranken- und Pflegeversicherung ist gegenüber dem bisherigen Notbehelf der Arbeitsagenturen nicht unbedingt vorteilhaft für die Betroffenen / Der neue Kindergeldzuschlag führt u.U. zu hohen Verlusten gegenüber Arbeitslosengeld II --- TAZ-Bericht vom 19.01.05



-->   Die Arbeitsagenturen zahlen die Kranken- und Pflegeversicherungen nun auch für Langzeitarbeitslose, die kein Arbeitslosengeld II erhalten   -   Sonst würden unverheiratete Paare durch Hartz IV unter die Bedürftigkeitsgrenze rutschen   /   SoVD deckt weitere "massive Ungleichbehandlung" beim Kindergeldzuschlag auf   -   Bericht in TAZ vom 19.01.05 (externer Link)

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