"Härtefälle" bei Hartz IV: Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung nun auch für Langzeitarbeitslose ohne Alg II / SoVD deckt weitere "massive Ungleichbehandlung" auf
Die neue Härtefallregelung bez. Kranken- und Pflegeversicherung ist gegenüber dem bisherigen Notbehelf der Arbeitsagenturen nicht unbedingt vorteilhaft für die Betroffenen / Der neue Kindergeldzuschlag führt u.U. zu hohen Verlusten gegenüber Arbeitslosengeld II --- TAZ-Bericht vom 19.01.05
--> Die Arbeitsagenturen zahlen die Kranken- und Pflegeversicherungen nun auch für Langzeitarbeitslose, die kein Arbeitslosengeld II erhalten - Sonst würden unverheiratete Paare durch Hartz IV unter die Bedürftigkeitsgrenze rutschen / SoVD deckt weitere "massive Ungleichbehandlung" beim Kindergeldzuschlag auf - Bericht in TAZ vom 19.01.05 (externer Link)