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Hartz-IV: 12.000 Haushalte müssen zahlen - Rückforderung von Kindergeld

Rund 12.000 Bedarfsgemeinschaften sind in Dortmund von einer Rückforderung von Kindergeldzahlungen betroffen. Davon geht die JobCenter ARGE aus.

Von der Bundesagentur werde ihr vorgegeben, die Überzahlung von Arbeitslosengeld II von je 20 Euro pro Kind im Januar per Aufhebungs- und Erstattungsbescheid geltend zu machen, erklärt ARGE-Pressesprecher Christian Scherney. Die ARGE sei auch nicht sehr glücklich über die bürokratische Regelung. Die Kunden müssten jedoch nichts weiter tun, die Rückforderung erfolge automatisch.

Falschmeldung

Als Falschmeldung bezeichnet Scherney Medienberichte, wonach sich Hartz-IV-Empfänger auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches beziehen könnten und das zu viel erhaltene Kindergeld nicht erstatten müssten.

„Dies ist unzutreffend, da hier fälschlicherweise Privatrecht und öffentliches Recht unzulässig miteinander verknüpft wurde“, betont Scherney. Grund für die Rückforderung ist eine geänderte Praxis: Bei der Kindergelderhöhung im Januar 2009 gab es noch eine Übergangslösung.

Stichtag 1. Januar

Hartz-IV-Empfänger konnten bis zu drei Monate mehr als das ihnen zustehende Sozialgeld für ihre Kinder erhalten. In diesem Jahr hat die Bundesregierung auf dem Stichtag 1. Januar bestanden. Die Hauptbetroffenen sind Eltern, die ihren Bewilligungsbescheid erst im Dezember erhalten haben. 

Quelle: RN vom 26.01.10

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